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action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /www/htdocs/w01e4867/heinekamp-und-zielke.de/wordpress/wp-includes/functions.php on line 6121final-tiles-grid-gallery-lite
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action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /www/htdocs/w01e4867/heinekamp-und-zielke.de/wordpress/wp-includes/functions.php on line 6121Als geringf\u00fcgig besch\u00e4ftigt gilt, wer nicht mehr als 450\u00a0\u20ac im Monat verdient. Seit dem 1.1.2019 gelten die neuen Geringf\u00fcgigkeits-Richtlinien der Spitzenverb\u00e4nde der Rentenversicherung. Umgesetzt werden damit nicht nur gesetzliche \u00c4nderungen, sondern auch die Rechtsprechung der vergangenen Jahre. Wichtige Aspekte stellen wir im Folgenden dar:<\/p>\n
Bei Mini-Jobs entrichtet der Arbeitgeber Pauschalabgaben zur Sozialversicherung:<\/p>\n
Im Falle der Zahlung von Pauschalbeitr\u00e4gen oder Pflichtbeitr\u00e4gen zur Rentenversicherung hat der Arbeitgeber im \u00dcbrigen die M\u00f6glichkeit, eine pauschale Besteuerung in H\u00f6he von 2\u00a0% vorzunehmen.<\/p>\n
Hinweis I:<\/strong><\/p>\n Bei diesen Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnissen spielt der Mindestlohn eine besondere Rolle. Die Grenze von 450\u00a0\u20ac je Monat f\u00fchrt dazu, dass bei Bezug des Mindestlohns<\/strong> von derzeit 9,19\u00a0\u20ac (ab 2020: 9,35\u00a0\u20ac) die Zahl der Arbeitsstunden<\/strong> auf 48,96\u00a0Stunden (2020: 48,12\u00a0Stunden) je Monat begrenzt<\/strong> ist. Insofern erfordert jede Anpassung des Mindestlohns die \u00dcberpr\u00fcfung bestehender Arbeitsvereinbarungen.<\/p>\n Hinweis II:<\/strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n Bezieher einer Vollrente<\/strong> wegen Alters sind seit dem 1.1.2017 nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, rentenversicherungsfrei<\/strong>, so dass sie bei Aus\u00fcbung einer geringf\u00fcgig entlohnten Besch\u00e4ftigung ab diesem Zeitpunkt grunds\u00e4tzlich nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegen und infolgedessen auch keine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht erfolgen kann. Gleiches gilt f\u00fcr Bezieher einer Versorgung nach Erreichen einer Altersgrenze, z.B. nach beamtenrechtlichen Vorschriften. Diese Besch\u00e4ftigten k\u00f6nnen allerdings durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit auf Grund des Renten- bzw. Versorgungsbezugs in der Rentenversicherung verzichten.<\/p>\n \u00a0<\/p>\n Als Midi-Jobs werden solche Arbeitsverh\u00e4ltnisse bezeichnet, die in der sog. Gleitzone liegen, welche nach derzeitigem Recht zwischen 451\u00a0\u20ac und 850\u00a0\u20ac liegt. Diese Arbeitnehmer sind sozialversicherungspflichtig, die volle Beitragspflicht setzt aber erst bei \u00dcberschreiten des oberen Schwellenwertes von 850\u00a0\u20ac ein. Mit dem Ziel der Entlastung von Geringverdienern bei den Sozialabgaben wurde die bisherige Gleitzone zu einem sozialversicherungsrechtlichen \u00dcbergangsbereich<\/strong> weiterentwickelt: Der \u201e\u00dcbergangsbereich\u201c zwischen geringf\u00fcgiger Besch\u00e4ftigung und dem Einsetzen der vollen Beitragslast auf Arbeitnehmerseite erfasst ab dem 1.7.2019<\/strong> monatliche Entgelte bis einschlie\u00dflich 1\u00a0300\u00a0\u20ac<\/strong>. Weiterhin wird sichergestellt, dass die reduzierten Rentenversicherungsbeitr\u00e4ge nicht mehr zu geringeren Rentenleistungen f\u00fchren. \u00dcbt der Arbeitnehmer mehrere sozialversicherungspflichtige Besch\u00e4ftigungen aus, gilt die Gleitzonen- bzw. \u00dcbergangsbereichsregelung nur, wenn die Summe aller Entgelte nicht \u00fcber 850\u00a0\u20ac bzw. 1\u00a0300\u00a0\u20ac liegt.<\/p>\n Hinweis I:<\/strong><\/p>\n Bestimmte Arbeitnehmer sind von der Anwendung der Gleitzone ausgenommen, z.B. Auszubildende und Praktikanten. Dies \u00e4ndert sich auch ab dem 1.7.2019 nicht.<\/p>\n Nach aktuellem Recht erwirbt ein Besch\u00e4ftigter in der Gleitzone auf Grund der reduzierten Beitragsbemessungsgrundlage auch nur reduzierte Rentenanwartschaften. Sollen volle Rentenanwartschaften erworben werden, so muss ein Verzicht auf die Anwendung der Gleitzonenregelung erkl\u00e4rt werden. Ab dem 1.7.2019 werden die Entgeltpunkte f\u00fcr Beitragszeiten aus einer Besch\u00e4ftigung im \u00dcbergangsbereich generell aus dem tats\u00e4chlich erzielten Arbeitsentgelt ermittelt. Die verminderte Beitragsbemessungsgrundlage ist dann f\u00fcr die Ermittlung der Entgeltpunkte in der Rentenversicherung unerheblich. Der bisher erforderliche Verzicht auf die Anwendung der Gleitzone, um Rentennachteile zu vermeiden, entf\u00e4llt damit.<\/p>\n Hinweis II:<\/strong><\/p>\n Die Neuregelung ab 1.7.2019 gilt f\u00fcr alle Versicherten und zwar auch f\u00fcr diejenigen Arbeitnehmer, die bisher eine Verzichtserkl\u00e4rung abgegeben haben. Diese Erkl\u00e4rungen sind ab Juli 2019 nicht mehr g\u00fcltig. Insoweit m\u00fcssen die Daten f\u00fcr die Lohnabrechnung \u00fcberpr\u00fcft und ggf. angepasst werden.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Aktuelle Hinweise zu Mini-Jobs und Midi-Jobs a) Mini-Jobs Als geringf\u00fcgig besch\u00e4ftigt gilt, wer nicht mehr als 450\u00a0\u20ac im Monat verdient. Seit dem 1.1.2019 gelten die neuen Geringf\u00fcgigkeits-Richtlinien der Spitzenverb\u00e4nde der Rentenversicherung. Umgesetzt werden damit nicht nur gesetzliche \u00c4nderungen, sondern auch die Rechtsprechung der vergangenen Jahre. Wichtige Aspekte stellen wir im Folgenden dar:<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[1,5,31,3],"tags":[],"class_list":["post-2208","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein","category-einkommensteuer","category-migration","category-termine-und-aktuelles"],"acf":[],"yoast_head":"\nb) Midi-Jobs<\/strong><\/h3>\n