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action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /www/htdocs/w01e4867/heinekamp-und-zielke.de/wordpress/wp-includes/functions.php on line 6121final-tiles-grid-gallery-lite
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action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /www/htdocs/w01e4867/heinekamp-und-zielke.de/wordpress/wp-includes/functions.php on line 6121Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wurden nun folgende weitere \u00c4nderungen umgesetzt:<\/p>\n
Kinderbonus 2020:<\/strong><\/p>\n <\/p>\n Hinweis:<\/strong><\/p>\n Der Kinderbonus 2020 wird bei der Einkommensteuerveranlagung wie das Kindergeld behandelt. Dies bedeutet, dass der Einmalbetrag im Rahmen der bei der Einkommensteuerveranlagung durchzuf\u00fchrenden Vergleichsberechnung (Familienleistungsausgleich<\/strong>) ber\u00fccksichtigt wird. Hierbei wird verglichen, ob durch das unterj\u00e4hrig ausgezahlte Kindergeld oder den bei der Einkommensteuerveranlagung abzugsf\u00e4higen Kinderfreibetrag die h\u00f6here finanzielle Entlastung eintritt. Bei h\u00f6heren Einkommen profitiert der Stpfl. im Ergebnis daher von dem Kinderbonus nicht. Insoweit gilt als Richtschnur, dass f\u00fcr ein zusammen veranlagtes Ehepaar sich der Kinderbonus bis rund 68\u00a0000\u00a0\u20ac zu versteuerndem Jahreseinkommen voll auswirkt, bei h\u00f6heren Eink\u00fcnften der Bonusvorteil abschmilzt. Bei einem Paar mit einem Kind schmilzt der Bonusvorteil vollst\u00e4ndig ab bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 85\u00a0900\u00a0\u20ac, mit zwei Kindern liegt der Wert bei 93\u00a0700\u00a0\u20ac. Ein Paar mit h\u00f6herem Einkommen muss den Bonus im Rahmen der Steuerveranlagung komplett \u00fcber die Steuer wieder abgeben.<\/p>\n \u00a0<\/strong>Entlastungsbetrag f\u00fcr Alleinerziehende:<\/strong><\/p>\n Handlungsempfehlung:<\/strong><\/p>\n Der erh\u00f6hte Entlastungsbetrag f\u00fcr Alleinerziehende kann bereits \u00fcber einen Freibetrag im Lohnsteuerabzugsverfahren geltend gemacht werden, so dass sich bereits die laufende Lohnsteuer in 2020 mindert. Insoweit muss ein Antrag beim \u00f6rtlich zust\u00e4ndigen Wohnsitzfinanzamt gestellt werden. Der Freibetrag wird bei den ELStAM (Elektronische Lohn-SteuerAbzugsMerkmale) vermerkt, welche Basis der Berechnung der Lohnsteuer sind. In 2020 wird der zeitlich begrenzte Erh\u00f6hungsbetrag nach einer entsprechenden Antragstellung auf die verbleibenden Lohnzahlungszeitr\u00e4ume verteilt.<\/p>\n Soweit beim Lohnsteuerabzug kein Freibetrag ber\u00fccksichtigt wurde, erfolgt die steuerliche Entlastung \u00fcber die Einkommensteuerveranlagung.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Steuerliche Entlastungsma\u00dfnahmen durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz f\u00fcr alle Steuerpflichtigen Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wurden nun folgende weitere \u00c4nderungen umgesetzt: Kinderbonus 2020: Das Kindergeld wird f\u00fcr das Jahr 2020 um einen Einmalbetrag in H\u00f6he von 300\u00a0\u20ac erh\u00f6ht (Kinderbonus 2020). Der Kinderbonus wird nicht auf die Sozialleistungen angerechnet. Zudem mindert der Kinderbonus 2020 die Unterhaltsleistung nach dem<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[4,5,31,3],"tags":[],"class_list":["post-2948","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-corona-regelungen","category-einkommensteuer","category-migration","category-termine-und-aktuelles"],"acf":[],"yoast_head":"\n\n
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