10. November, Montag Lohnsteuer 10/25
10. November, Montag Umsatzsteuer 09/25 m. Dauerfristverl.
10. November, Montag Umsatzsteuer 10/25 o. Dauerfristverl.
10. November, Montag Umsatzsteuer III/25 m. Dauerfristverl.
15. November, Samstag* Grundsteuer 04/2024**
26. November, Mittwoch Beiträge Sozialversicherung 11/25
* Fällt eine Frist auf einen Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich diese auf den darauffolgenden Werktag.
** Grundsteuer: Grundsätzlich vierteljährlich. Die Gemeinde kann jedoch verlangen, dass Beträge bis einschließlich 15 € auf einmal am 15.08. und Beträge bis einschließlich 30 € je zur Hälfte am 15.02.und 15.08. zu zahlen sind.