Mit einer großen Vernissage setzen wir als Steuerberatungskanzlei Heinekamp und Zielke die beliebte Ausstellungsreihe „Kunst in der Kanzlei“ in unserem neuen Bürogebäude am Dycker Feld 80 fort. Für die Vernissage haben wir mit Susanne Müller-Kölmel als Solinger Künstlerin mit internationalem Renommee eine besondere Künstlerin gefunden, die schon lange auf unserer Wunschliste für eine gemeinsame Ausstellung stand.
Jahr: 2024
Grunderwerbsteuerbefreiung bei Personengesellschaften
Der Gesetzgeber hat die bestehenden Grunderwerbsteuerbefreiungen bei Grundstücksübertragungen zwischen Personengesellschaften und ihren Gesellschaftern für den Zeitraum bis zum 31.12.2026 verlängert. Ohne diese Verlängerung hätte ein Auslaufen der Befreiungen am 31.12.2023 gedroht, weil die grunderwerbsteuerlichen Befreiungen eine sog. Gesamthand verlangen, die es aufgrund der zivilrechtlichen Reform der Personengesellschaften seit dem 1.1.2024 nicht mehr gibt.
Steueränderungen 2024
Das Jahr 2024 bringt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer einige Steueränderungen mit sich, die wir hier für Sie zusammengestellt haben:
Hohe Zusatzzahlung ist kein steuerfreies Trinkgeld
Zahlt eine Konzern-Muttergesellschaft anlässlich des Verkaufs einer Beteiligung einer Tochtergesellschaft einem Arbeitnehmer der Tochtergesellschaft einen Betrag von 50.000 € bzw. 1,3 Mio. €, um sich für die bisherige Tätigkeit erkenntlich zu zeigen, stellt diese Zahlung kein steuerfreies Trinkgeld dar, sondern ist steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung großer Wohnungen
Wird eine Wohnung oder ein Haus mit einer Wohnfläche von mehr als 250 qm dauerhaft vermietet, muss die Einkünfteerzielungsabsicht geprüft werden, damit Werbungskosten steuerlich anerkannt werden können. Die Vermutung, dass bei einer dauerhaften Vermietung eine Einkünfteerzielungsabsicht besteht, gilt bei derart großen Wohnobjekten nicht, weil es keine ortsübliche Marktmiete gibt.
Zweifel an der Rechtmäßigkeit der neuen Grundstücksbewertung (Bundesmodell)
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) hat ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der auf den 1.1.2022 bundesweit vorzunehmenden Grundstücksbewertung, die die Grundlage für die neue Grundsteuer zum 1.1.2025 ist. Das FG hat die Aussetzung der Vollziehung gewährt und die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zugelassen.
Steuerfreiheit der Veräußerung von Nachlassvermögen
Der entgeltliche Erwerb des Erbanteils einer Erbengemeinschaft, der ein Grundstück gehört, stellt keine anteilige Anschaffung des Grundstücks dar und löst daher keine Spekulationsfrist bezüglich des Grundstücks aus. Wird das Grundstück also kurze Zeit später verkauft, führt dies nicht zu einem einkommensteuerpflichtigen Spekulationsgewinn.
Steuernews KOMPAKT März – April 2024
- Grunderwerbsteuerbefreiung bei Personengesellschaften
- Steueränderungen 2024
- Hohe Zusatzzahlung ist kein steuerfreies Trinkgeld
- Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung großer Wohnungen
- Rechtmäßigkeit der neuen Grundstücksbewertung
- Veräußerung von Nachlassvermögen
Umsatzsteuerliche Vereinnahmung eines Entgelts bei Überweisung
Ein Unternehmer vereinnahmt im Rahmen der umsatzsteuerlichen Ist-Versteuerung ein Entgelt, das ihm auf sein Girokonto überwiesen wird, erst im Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Girokonto, auch wenn die Wertstellung zu einem früheren Zeitpunkt wirksam wird. Damit entsteht die Umsatzsteuer bei der sog. Ist-Versteuerung erst mit der Gutschrift.
Keine Pauschalsteuer auf Sachzuwendungen an Privatkunden
Lädt eine Bank ihre Privatkunden zu einer Schifffahrt mit Weinprobe sowie zu einem Golfturnier ein, muss sie auf diese Zuwendungen keine Pauschalsteuer in Höhe von 30 % abführen. Denn die Pauschalsteuer setzt voraus, dass die Zuwendungen beim Geschäftspartner zu steuerbaren und -pflichtigen Einnahmen führen; bei einem Privatkunden der Bank ist dies nicht der Fall, da die Einladung kein Entgelt für dessen Kapitalanlage ist.