Steuernews Kompakt

Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer für ein Gebäude

Der Steuerpflichtige kann eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes durch ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen nachweisen und damit eine höhere Abschreibung geltend machen, als sich nach der gesetzlichen Nutzungsdauer ergibt. Das Gutachten ist anzuerkennen, wenn es sich auf das konkrete Grundstück bezieht und zu den maßgeblichen Kriterien der Nutzungsdauer wie etwa zum technischen Verschleiß, der wirtschaftlichen Entwertung oder zu rechtlichen Nutzungsbeschränkungen Stellung nimmt.

Monika Brandes und Michael Bauer Brandes – Schmiedekunst

Es freut uns, dass mit Michael Bauer-Brandes ein alter Bekannter unserer Ausstellungsreihe „Kunst in der Kanzlei“ erneut seine Werke bei uns ausstellt. Denn wie kein Zweiter symbolisiert er die Kontinuität von „Kunst in der Kanzlei“. Die erste Ausstellung haben wir gemeinsam vor rund 18 Jahren, damals noch in der Kanzlei von Tim Heinekamp, durchgeführt. Nun fast zwei Dekaden später ist er in einer gemeinsamen Ausstellung mit Monika Brandes unter dem Titel „Steuer und Eisen – mehr als nur Stahl“ erneut bei uns zu Gast. Diesmal in dem neuen Bürogebäude der Kanzlei Heinekamp und Zielke.

Umsatzsteuer bei Kuchenverkauf an Schulen

Die Finanzverwaltungen mehrerer Bundesländer haben sich zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Kuchenverkaufs an Schulen und Kindertagesstätten geäußert. Danach ist der Kuchenverkauf, der im Rahmen von Schulfesten durch Schülergruppen, Elternbeiräte oder aufgrund einer Elterninitiative erfolgt, nicht umsatzsteuerpflichtig. Dies gilt auch beim Verkauf von Pizza oder beim Verkauf von Eintrittskarten für schulische Veranstaltungen.

Pauschalsteuer bei Einladung in VIP-Loge

Mietet ein Unternehmer VIP-Logen in einer Veranstaltungshalle an, die Konzerte und Sportveranstaltungen anbietet, und lädt er Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer ein, führt dies bei den Eingeladenen zu steuerpflichtigen Einkünften, sodass der Unternehmer beantragen kann, die Steuer für die eingeladenen Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer im Wege der sog. Pauschalsteuer von 30 % zu übernehmen. Ist im Logenpreis keine Bewirtung enthalten, kann der Logenpreis im Wege der Schätzung auf den Wert der Eintrittskarte, für den die Pauschalsteuer anfällt, und auf den Anteil der Werbung, für den bei Geschäftsfreunden keine Pauschalsteuer anfällt, aufgeteilt werden.

Susanne Müller-Kölmel: Malerei – Zeichnungen – Objekte

Mit einer großen Vernissage setzen wir als Steuerberatungskanzlei Heinekamp und Zielke die beliebte Ausstellungsreihe „Kunst in der Kanzlei“ in unserem neuen Bürogebäude am Dycker Feld 80 fort. Für die Vernissage haben wir mit Susanne Müller-Kölmel als Solinger Künstlerin mit internationalem Renommee eine besondere Künstlerin gefunden, die schon lange auf unserer Wunschliste für eine gemeinsame Ausstellung stand.

Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung großer Wohnungen

Wird eine Wohnung oder ein Haus mit einer Wohnfläche von mehr als 250 qm dauerhaft vermietet, muss die Einkünfteerzielungsabsicht geprüft werden, damit Werbungskosten steuerlich anerkannt werden können. Die Vermutung, dass bei einer dauerhaften Vermietung eine Einkünfteerzielungsabsicht besteht, gilt bei derart großen Wohnobjekten nicht, weil es keine ortsübliche Marktmiete gibt.