Steuernews Kompakt

Aufwendungen für einen Kfz-Stellplatz im Rahmen der doppelten Haushaltsführung

in Arbeitnehmer kann bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung die Kosten für einen Kfz-Stellplatz neben den Aufwendungen für die Zweitwohnung als Werbungskosten abziehen. Sie gehören nicht zu den Unterkunftskosten, die monatlich nur maximal in Höhe von 1.000 € als Werbungskosten berücksichtigt werden dürfen.

Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos verlängert

Ebenfalls beschlossen wurde die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge. Sie wurde um fünf Jahre verlängert und gilt nun für reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31.12.2030 erstmals zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden (bisher: 31.12.2025). So profitieren auch ab 2026 neu zugelassene Elektrofahrzeuge von der Steuerbefreiung.

Steuerbefreiung für das Aufladen eines Elektro- bzw. Hybrid-Kfz im Betrieb

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich zur Steuerbefreiung für das vom Arbeitgeber gewährte elektrische Aufladen eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers geäußert. Der Schwerpunkt des aktuellen BMF-Schreibens betrifft die steuerliche Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten und ihre Erstattung durch den Arbeitgeber.

Warnung vor gefälschten E-Mails

Aktuell sind E-Mails im Umlauf, mit denen Betrüger an persönliche Informationen von Steuerzahlern gelangen wollen. Die Empfänger erhalten von einer falschen E-Mail-Adresse, die vermeintlich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stammt, die Aufforderung, ihre Steuer-Identifikationsnummer unter einem Link einzugeben. Zudem wird auf eine mögliche Rückzahlung hingewiesen.

Schaden aufgrund von Trickbetrug keine außergewöhnliche Belastung

Ein Steuerpflichtiger kann den Schaden, der ihm durch einen Trickbetrug entstanden ist, nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen. Es handelt sich dabei nicht um einen außergewöhnlichen Schaden, sondern um die Verwirklichung eines allgemeinen Lebensrisikos. Außerdem ist die Zahlung an einen Trickbetrüger, der eine vermeintliche Kautionszahlung erschleicht, nicht zwangsläufig.

Rückwirkende Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen verfassungsgemäß

Das Finanzgericht Düsseldorf (FG) hält die zum 1.1.2022 rückwirkend erfolgte Steuerbefreiung für Gewinne aus dem Betrieb kleinerer Photovoltaikanlagen für verfassungsgemäß. Nach Auffassung des Gerichts ist es verfassungsrechtlich unbeachtlich, dass die Rückwirkung der Steuerbefreiung die Geltendmachung von Verlusten aus dem Betrieb kleinerer Photovoltaikanlagen für das Jahr 2022 verhindert.