Beratung kommunaler Einrichtungen

In vielen Kommunen steht der Übergang von der kameralistischen zur doppischen Rechnungslegung bevor. Der große Umfang der Aufgabe führt bei einigen kommunalen Vertreten zu Besorgnis. Wir unterstützen Kommunen bei dieser Aufgabe mit unserer ganzen Erfahrung und unserem profundem Know-How. Dabei stehen wir sowohl beratend bei der Einführung und Optimierung der doppischen Rechnungslegung zur Seite, als auch aktiv mitwirkend bei der Erstellung von Vermögens-, Ergebnis-, Finanz-, Kosten- und Leistungsrechnungen sowie Steuererklärungen. Zudem nehmen wir als Gutachter zu spezifischen ertrag- und umsatzsteuerlichen Problemen von öffentlicher Hand und kommunalen Einrichtungen Stellung.

Unsere Leistungen

  • Erstellung von Jahresabschlüssen und Gewinnermittlungen
  • Erstellung von Steuererklärungen
  • Erstellung der Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos
  • Beratung in Zusammenhang mit NKF
  • Erstellung von umsatzsteuerlichen Gutachten
  • Erstellung von ertragsteuerlichen Gutachten