Steuernews Kompakt

Qualifizierung von Baumaßnahmen

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein Schreiben zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Aufwendungen bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden veröffentlicht. Dabei geht es um die Frage, ob die Aufwendungen steuerlich sofort abgezogen werden können oder zu aktivieren sind und sich lediglich über die jährliche Abschreibung steuerlich auswirken.

Aufteilungsgebot bei Hotelleistungen

Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) darf der deutsche Gesetzgeber die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 %, der für Hotelübernachtungen gilt, auf die eigentliche Hotelübernachtung sowie auf diejenigen Nebenleistungen, die unmittelbar der Beherbergung dienen, beschränken. Dementsprechend dürfen die Nebenleistungen, die nicht unmittelbar der Beherbergung dienen, dem regulären Umsatzsteuersatz von 19 % unterworfen werden, auch wenn die Nebenleistung in einem Pauschalpreis für die Übernachtung enthalten ist.

Aufwendungen für einen Kfz-Stellplatz im Rahmen der doppelten Haushaltsführung

in Arbeitnehmer kann bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung die Kosten für einen Kfz-Stellplatz neben den Aufwendungen für die Zweitwohnung als Werbungskosten abziehen. Sie gehören nicht zu den Unterkunftskosten, die monatlich nur maximal in Höhe von 1.000 € als Werbungskosten berücksichtigt werden dürfen.

Anne Wever – Von Impulsen und Inspiration

Foto: Kathrin Mauksch

Mit Anne Wever dürfen wir in diesem Jahr schon die zweite namhafte Solinger Künstlerin in unseren Kanzleiräumen begrüßen. In ihrer Ausstellung mit dem Titel „Wer haucht hier wem das Leben ein? Von Impulsen und Inspiration.“ zeigt Anne Wever abstrakte Arbeiten, in denen sie den Besucher*innen einen Blick in die Welt ihrer eigenen Wahrnehmung eröffnet. So werden zum Beispiel Zeichnungen zu sehen sein, deren Vorlage die Risse und Flicken im Asphalt sind. „Risse und Flicken sind im Grunde nichts, was allgemeinhin als schön empfunden wird. Wir Menschen sind stets bemüht, unsere eigenen vermeintlichen Makel zu verstecken, dabei gehören sie zu uns und können durchaus das sein, was uns im positiven Sinne als Individuum ausmacht.“ 

Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos verlängert

Ebenfalls beschlossen wurde die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge. Sie wurde um fünf Jahre verlängert und gilt nun für reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31.12.2030 erstmals zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden (bisher: 31.12.2025). So profitieren auch ab 2026 neu zugelassene Elektrofahrzeuge von der Steuerbefreiung.