Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt ab dem 1.1.2026 13,90 € brutto/Stunde (vormals 12,82 € brutto/Stunde). Mit der Erhöhung hat die Bundesregierung eine entsprechende Empfehlung der sog. Mindestlohnkommission umgesetzt. Damit verbunden ist auch eine Erhöhung der Minijob-Grenze von 556 €/Monat auf 603 €/Monat. Die Jahresverdienstgrenze liegt bei 7.236 €.
Jahr: 2026
Rechtswidrigkeit einer Hinzuschätzung aufgrund der sog. Richtsatzsammlung
Ist die Kassenbuchführung in einem bargeldintensiven Betrieb – wie z. B. einer Diskothek – fehlerhaft, ist das Finanzamt dem Grunde nach zu einer Hinzuschätzung berechtigt. Die Schätzung darf jedoch nicht ohne Weiteres auf die sog. Richtsatzsammlung der Finanzverwaltung gestützt werden, weil die Richtsatzsammlung Mängel aufweist. Vorrangig ist vielmehr eine Schätzung aufgrund eines inneren Betriebsvergleichs, d. h. aufgrund einer Nachkalkulation.
Steuernews KOMPAKT Januar- Februar 2026
- Rechtswidrigkeit einer Hinzuschätzung aufgrund der sog. Richtsatzsammlung
- Erhöhung des Mindestlohns und der Minijob-Grenze
- Arbeitslohn bei Teilnahme am „Firmenfitness-Programm“
- Rechengrößen der Sozialversicherung 2026
- Anerkennung von Verlusten aus der Vermietung einer Ferienwohnung
- Keine Sonderabschreibung bei Abriss und Neubau eines vermieteten Einfamilienhauses
Dirk Balke – Die Erschaffung der Winkekatze

Mit dem bekannten Solinger Künstler Dirk Balke starten wir bei „Kunst in der Kanzlei“ in das Ausstellungsjahr 2026. Dirk Balke, der ehemalige Galerist der Gräfrather Galerie Art Eck, ist als Künstler weit über die Solinger Kunstszene hinaus bekannt. Für die Reihe Kunst in der Kanzlei haben wir schon in der Vergangeheit häufig bei der Auswahl von Künstlern mit ihm zusammen-gearbeitet. Wir freuen uns riesig, dass Dirk Balke nun auch seine eigenen Werke in unserer Kanzlei austellt.