Steuernews Kompakt

Anne Wever – Von Impulsen und Inspiration

Foto: Kathrin Mauksch

Mit Anne Wever dürfen wir in diesem Jahr schon die zweite namhafte Solinger Künstlerin in unseren Kanzleiräumen begrüßen. In ihrer Ausstellung mit dem Titel „Wer haucht hier wem das Leben ein? Von Impulsen und Inspiration.“ zeigt Anne Wever abstrakte Arbeiten, in denen sie den Besucher*innen einen Blick in die Welt ihrer eigenen Wahrnehmung eröffnet. So werden zum Beispiel Zeichnungen zu sehen sein, deren Vorlage die Risse und Flicken im Asphalt sind. „Risse und Flicken sind im Grunde nichts, was allgemeinhin als schön empfunden wird. Wir Menschen sind stets bemüht, unsere eigenen vermeintlichen Makel zu verstecken, dabei gehören sie zu uns und können durchaus das sein, was uns im positiven Sinne als Individuum ausmacht.“ 

Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos verlängert

Ebenfalls beschlossen wurde die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge. Sie wurde um fünf Jahre verlängert und gilt nun für reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31.12.2030 erstmals zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden (bisher: 31.12.2025). So profitieren auch ab 2026 neu zugelassene Elektrofahrzeuge von der Steuerbefreiung.

Steueränderungsgesetz 2025 verkündet

Der Bundesrat hat am 19.12.2025 dem Steueränderungsgesetz 2025 zugestimmt. Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, sodass die im 3. Beitrag der Mandanten-Information 6/2025 genannten Regelungen, wie beispielsweise die Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Speisen in der Gastronomie, die Erhöhung der Entfernungspauschale auf 38 ct ab dem ersten Entfernungskilometer sowie diverse Regelungen im Gemeinnützigkeitsbereich am 1.1.2026 in Kraft getreten sind.

Steuerbefreiung für das Aufladen eines Elektro- bzw. Hybrid-Kfz im Betrieb

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich zur Steuerbefreiung für das vom Arbeitgeber gewährte elektrische Aufladen eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers geäußert. Der Schwerpunkt des aktuellen BMF-Schreibens betrifft die steuerliche Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten und ihre Erstattung durch den Arbeitgeber.