1995 zurückgewiesen. Nach Auffassung der Richter ist die Erhebung des Solidaritätszuschlags (im Folgenden SolZ) noch verfassungsgemäß.
Jahr: 2025
Zahlungen in die Instandhaltungsrücklage einer WEG
Einzahlungen des Eigentümers einer vermieteten Eigentumswohnung in die Instandhaltungsrücklage der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) sind erst dann als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen, wenn und soweit die Instandhaltungsrücklage für Erhaltungsmaßnahmen verbraucht wird. Die Einzahlung wirkt sich damit noch nicht steuerlich aus.
Leasing-Sonderzahlung bei beruflichen Fahrten eines Arbeitnehmers
Nutzt ein angestellter Außendienstmitarbeiter für seine Außendienstfahrten einen geleasten Pkw, für den er eine Leasing-Sonderzahlung geleistet hat, ist die Leasing-Sonderzahlung für die Berechnung der Kilometerkosten auf die Dauer des Leasingvertrags zu verteilen. Gleiches gilt für andere Zahlungen des Arbeitnehmers, die sich auf den Leasingzeitraum erstrecken, z. B. Kosten für einen Satz Reifen.
Schenkung von Gesellschaftsanteilen zwecks Unternehmensnachfolge
Arbeitnehmer, die in der Geschäftsleitung tätig sind, damit diese ein Kind der Gesellschafter als neuen Geschäftsführer der GmbH im Rahmen der Unternehmensnachfolge unterstützen, führt dies nicht zu Arbeitslohn. Denn die Übertragung der Anteile ist dann nicht durch das Arbeitsverhältnis veranlasst.
Kein Wechsel der Gewinnermittlungsart nach Abgabe der Bilanz
Ein Unternehmer, der nicht buchführungspflichtig ist, jedoch freiwillig bilanziert, kann nach Übermittlung der Bilanz an das Finanzamt nicht mehr zur Einnahmen-Überschussrechnung wechseln. Dieser Wechsel ist auch dann nicht gerechtfertigt, wenn sich aus der Einnahmen-Überschussrechnung ein niedrigerer Gewinn ergibt, mit dem ein steuerliches Mehrergebnis, das sich aufgrund einer Außenprüfung ergibt, kompensiert werden soll.
Steuernews KOMPAKT Mai – Juni 2025
- Kein Wechsel der Gewinnermittlungsart nach Abgabe der Bilanz
- Schenkung von Gesellschaftsanteilen zwecks Unternehmensnachfolge
- Leasing-Sonderzahlung bei beruflichen Fahrten
- Zahlungen in die Instandhaltungsrücklage einer WEG
- Solidaritätszuschlag (noch) verfassungsgemäß
Bananensprayer Thomas Baumgärtel – StreetArt


Als wir vor zwanzig Jahren mit der Ausstellungsreihe Kunst in der Kanzlei begonnen haben, konnte niemand ahnen, dass es mal ein solcher Erfolg werden würde. Mit der Ausstellung von Thomas Baumgärtel, erhalten wir nun eine in der Kunstwelt angesehene Auszeichnung. Anfangs noch als Sachbeschädigung geahndet, gilt Baumgärtels Banane mittlerweile seit mehr als 40 Jahre als Auszeichnung für besondere Orte der Kunst. Sie leuchtet Besuchern an den Eingängen von Museen und Galerien auf der ganzen Welt entgegen. Nun ziert sie auch den Eingang unserer Steuerberatungskanzlei in Solingen Gräfrath.
Thomas Baumgärtel gilt als einer der ersten StreetArt-Künstler in Deutschland. Dabei ist StreetArt in seiner klassischen Form mit Schablone und Spraydose nur der Ausgangspunkt seines Schaffens. Denn er lässt sich weder von einer Stilrichtung noch von den Materialien, mit denen er arbeitet, vereinnahmen. Mal werden Baumgärtels Werke als PopArt, mal als DaDa und mal als UrbanArt beschrieben. Mal verwendet er besagte Spraydose und Schablone, dann sind es Pinsel und Farbe und dann wiederum verwendet er die Rückseite von alten Plakatwänden oder Straßenschilder als Malgrund.


Wenn man einem roten Faden in seinen Werken sucht, lässt sich Thomas Baumgärtel vor allem als politischer Künstler beschreiben. Provokation gehört bei ihm zum Konzept. So sprayte Baumgärtel in Lützerath, um gegen die Braunkohle zu demonstrieren oder reiste durch die Ukraine, um Orte des Krieges zu markieren. In diesem Sinne kommt auch das Motto der Ausstellung „Steuern sind Banane“ nicht von ungefähr.
Das Schlüsselerlebnis, das Thomas Baumgärtel auf den Weg zum international anerkannten Künstler führte, war eine spontane Idee. Während seines Zivildienstes 1983 nagelt er in einem Krankenzimmer anstelle der fehlenden Jesus-Figur die Schale einer Banane ans Kruzifix. Die kontroversen Reaktionen, die er damit auslöste, sind bis heute Triebfeder seiner Arbeiten.
Nachweis von Krankheitskosten bei Einlösung eines E-Rezepts
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich zum Nachweis von Krankheitskosten bei der Einlösung eines sog. E-Rezepts geäußert. Der Nachweis ermöglicht die Berücksichtigung der Kosten als außergewöhnliche Belastungen.
Betriebsausgabenabzug bei steuerfreiem Betrieb einer Photovoltaikanlage
Der Betreiber einer Photovoltaikanlage, die seit dem Jahr 2022 steuerfrei betrieben wird, kann im Jahr 2022 noch nachträgliche Betriebsausgaben, die den Zeitraum bis einschließlich 2021 betreffen, geltend machen. Die ab 2022 geltende Steuerfreiheit führt nach aktueller Rechtsprechung nicht dazu, dass Betriebsausgaben, die den Zeitraum bis einschließlich 2021 betreffen, nicht mehr abziehbar sind.
Neuerungen durch das JStG 2024 und das SteFeG
Neben dem Jahressteuergesetz 2024 wurde Ende des Jahres auch das sog. Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) verabschiedet. Anbei eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuregelungen, die für alle Steuerzahler relevant sind: