- Einführung einer Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Umsatzsteuersatz für Nebenleistungen eines Hotels
- Fiktiver Zufluss einer nicht ausgezahlten Tantieme
- Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer für ein Gebäude
- Grundsteuerreform: Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Grundsteuerwerte
Kategorie: Allgemein
Monika Brandes und Michael Bauer Brandes – Schmiedekunst

Es freut uns, dass mit Michael Bauer-Brandes ein alter Bekannter unserer Ausstellungsreihe „Kunst in der Kanzlei“ erneut seine Werke bei uns ausstellt. Denn wie kein Zweiter symbolisiert er die Kontinuität von „Kunst in der Kanzlei“. Die erste Ausstellung haben wir gemeinsam vor rund 18 Jahren, damals noch in der Kanzlei von Tim Heinekamp, durchgeführt. Nun fast zwei Dekaden später ist er in einer gemeinsamen Ausstellung mit Monika Brandes unter dem Titel „Steuer und Eisen – mehr als nur Stahl“ erneut bei uns zu Gast. Diesmal in dem neuen Bürogebäude der Kanzlei Heinekamp und Zielke.
Gemeinnützigkeit: Höchstgrenze für Mitgliedsbeiträge erhöht
Bund und Länder haben sich auf eine Anhebung der Höchstgrenzen der Mitgliedsbeiträge sowie der Aufnahmegebühren gemeinnütziger Vereine geeinigt.
Umsatzsteuer bei Kuchenverkauf an Schulen
Die Finanzverwaltungen mehrerer Bundesländer haben sich zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Kuchenverkaufs an Schulen und Kindertagesstätten geäußert. Danach ist der Kuchenverkauf, der im Rahmen von Schulfesten durch Schülergruppen, Elternbeiräte oder aufgrund einer Elterninitiative erfolgt, nicht umsatzsteuerpflichtig. Dies gilt auch beim Verkauf von Pizza oder beim Verkauf von Eintrittskarten für schulische Veranstaltungen.
Pauschalsteuer bei Einladung in VIP-Loge
Mietet ein Unternehmer VIP-Logen in einer Veranstaltungshalle an, die Konzerte und Sportveranstaltungen anbietet, und lädt er Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer ein, führt dies bei den Eingeladenen zu steuerpflichtigen Einkünften, sodass der Unternehmer beantragen kann, die Steuer für die eingeladenen Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer im Wege der sog. Pauschalsteuer von 30 % zu übernehmen. Ist im Logenpreis keine Bewirtung enthalten, kann der Logenpreis im Wege der Schätzung auf den Wert der Eintrittskarte, für den die Pauschalsteuer anfällt, und auf den Anteil der Werbung, für den bei Geschäftsfreunden keine Pauschalsteuer anfällt, aufgeteilt werden.
Steuernews KOMPAKT Mai – Juni 2024
- Zu Unrecht in Rechnung gestellte Umsatzsteuer
- Pauschalsteuer bei Einladung in VIP-Loge
- Werbungskosten eines Influencers
- Umsatzsteuer bei Kuchenverkauf an Schulen
- Spekulationsgewinn aus Verkauf von Immobilien
- Vereine: Höchstgrenze für Mitgliedsbeiträge erhöht
Susanne Müller-Kölmel: Malerei – Zeichnungen – Objekte

Mit einer großen Vernissage setzen wir als Steuerberatungskanzlei Heinekamp und Zielke die beliebte Ausstellungsreihe „Kunst in der Kanzlei“ in unserem neuen Bürogebäude am Dycker Feld 80 fort. Für die Vernissage haben wir mit Susanne Müller-Kölmel als Solinger Künstlerin mit internationalem Renommee eine besondere Künstlerin gefunden, die schon lange auf unserer Wunschliste für eine gemeinsame Ausstellung stand.
Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung großer Wohnungen
Wird eine Wohnung oder ein Haus mit einer Wohnfläche von mehr als 250 qm dauerhaft vermietet, muss die Einkünfteerzielungsabsicht geprüft werden, damit Werbungskosten steuerlich anerkannt werden können. Die Vermutung, dass bei einer dauerhaften Vermietung eine Einkünfteerzielungsabsicht besteht, gilt bei derart großen Wohnobjekten nicht, weil es keine ortsübliche Marktmiete gibt.
Steuernews KOMPAKT März – April 2024
- Grunderwerbsteuerbefreiung bei Personengesellschaften
- Steueränderungen 2024
- Hohe Zusatzzahlung ist kein steuerfreies Trinkgeld
- Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung großer Wohnungen
- Rechtmäßigkeit der neuen Grundstücksbewertung
- Veräußerung von Nachlassvermögen
Bewertung des Darlehensausfalls eines GmbH-Gesellschafters
Hat ein mit mindestens 1 % beteiligter GmbH-Gesellschafter der GmbH ein Darlehen gewährt und lässt er dieses Darlehen bei Eintritt der Krise stehen, kann er einen späteren Ausfall des Darlehens nur mit dem Teilwert der Darlehensforderung im Zeitpunkt des Eintritts der Krise steuerlich geltend machen, falls er die Beteiligung verkauft oder aufgibt. Der Ansatz des Nennwertes ist bei dem Ausfall eines stehengelassenen Darlehens nicht zulässig.