- Steuerliches Investitionsprogramm verabschiedet
- Vorteilsminderung bei der 1 %-Regelung
- Mietpreisbremse verlängert
- Spekulationsgewinn bei teilentgeltlicher Übertragung einer Immobilie
- Schädliche Verwendung eines Altersvorsorgevertrags
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich zum Nachweis von Krankheitskosten bei der Einlösung eines sog. E-Rezepts geäußert. Der Nachweis ermöglicht die Berücksichtigung der Kosten als außergewöhnliche Belastungen.
Am Freitag, den 14.03.2025 um 18.00 Uhr, starten wir in das 20. Jubiläumsjahr unserer Ausstellungsreihe Kunst in der Kanzlei. Den Auftakt in das Jubiläumsjahr, in dem Euch noch einige spannende Ausstellungen und die ein oder andere Überraschung erwarten, macht der Wülfrather Fotograf Michael Röttgerding. Michael Röttgerding zählt zu den renommierten Fotografen, die sich auf die Fotografie von „Lost Places“ spezialisiert haben. In seinen teilweise großformatigen Bildern spürt er der „Schönheit des Verfalls“ in alten Gebäuden nach.
Eine Steuerermäßigung für eine energetische Maßnahme wird erst nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrags gewährt, nicht bereits nach der ersten Ratenzahlung.
Der Steuerpflichtige kann eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes durch ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen nachweisen und damit eine höhere Abschreibung geltend machen, als sich nach der gesetzlichen Nutzungsdauer ergibt. Das Gutachten ist anzuerkennen, wenn es sich auf das konkrete Grundstück bezieht und zu den maßgeblichen Kriterien der Nutzungsdauer wie etwa zum technischen Verschleiß, der wirtschaftlichen Entwertung oder zu rechtlichen Nutzungsbeschränkungen Stellung nimmt.