Die Einkommensteuer, die aufgrund einer von den Erben nach dem Tod des Erblassers und Betriebsinhabers rückwirkend erklärte Betriebsaufgabe entsteht, ist keine erbschaftsteuerliche Nachlassverbindlichkeit. Sie mindert daher nicht die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer.
Jahr: 2024
Steuernews KOMPAKT Januar – Februar 2024
- Vereinnahmung eines Entgelts bei Überweisung
- Sachzuwendungen an Privatkunden
- Nichtbeanstandungsregelung der Finanzverwaltung bei Verwendung von Taxametern
- Darlehensausfall eines GmbH-Gesellschafters
- Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
- Erhöhung des Mindestlohns und der Minijob-Grenze
- Erbschaftsteuer: Berücksichtigung der Einkommensteuer für rückwirkend erklärte Betriebsaufgabe