Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben sich am 13.10.2022 in Abstimmung mit dem BMF auf eine einmalige Fristverlängerung für die Erklärungsabgabe bei der Grundsteuer verständigt. Statt am 31.10.2022 läuft die Frist nunmehr am 31.1.2023 ab. Erklärt wurde, dass dies eine einmalige Fristverlängerung sei.
Mittlerweile haben alle Finanzverwaltungen der Länder übereinstimmend kommuniziert, dass auch bei Überschreiten der verlängerten Frist zunächst nur Erinnerungsschreiben an die Steuerpflichtigen versendet werden. Erst bei weiterer Verzögerung der Abgabe könnte es zu Sanktionen kommen.