Steuernews Kompakt

Steuertermine Juli 2026

10. Juli, Freitag                                        Lohnsteuer 06/26

10. Juli, Freitag                                        Lohnsteuer II/26

10. Juli, Freitag                                        Umsatzsteuer-VZ 06/26 o. Dauerfristverl.

10. Juli, Freitag                                        Umsatzsteuer-VZ 05/26 m. Dauerfristverl.

10. Juli, Freitag                                        Umsatzsteuer-VZ II/26 o. Dauerfristverl. 

29. Juli, Mittwoch                                    Beiträge Sozialversicherung 07/26 

Steuertermine August 2026

10. August, Montag                                Lohnsteuer 07/26 

10. August, Montag                                Umsatzsteuer-VZ 07/26 o. Dauerfristverl.

10. August, Montag                                Umsatzsteuer-VZ 06/26 m. Dauerfristverl.

10. August, Montag                                Umsatzsteuer-VZ II/26 m. Dauerfristverl.

17. August, Montag                                Grundsteuer III/26

17. August, Montag                                Gewerbesteuer-VZ III/26

27. August, Donnerstag                        Beiträge Sozialversicherung 08/26 

Steuertermine September 2026

10. September, Donnerstag             Einkommensteuer-VZ III/26

10. September, Donnerstag             Körperschaftsteuer-VZ III/26

10. September, Donnerstag              Lohnsteuer 08/26 

10. September, Donnerstag             Umsatzsteuer-VZ 08/26 o. Dauerfristverl. 

10. September, Donnerstag             Umsatzsteuer-VZ 07/26 m. Dauerfristverl.

28. September, Freitag                          Beiträge Sozialversicherung 09/26 

Steuertermine Oktober 2026

12. Oktober, Montag                              Lohnsteuer 09/26 

12. Oktober, Montag                              Lohnsteuer III/26 

12. Oktober, Montag                              Umsatzsteuer-VZ 09/26 o. Dauerfristverl.

12. Oktober, Montag                              Umsatzsteuer-VZ 08/26 m. Dauerfristverl.

12. Oktober, Montag                              Umsatzsteuer-VZ III/26 o. Dauerfristverl.

28. Oktober, Mittwoch                           Beiträge Sozialversicherung 10/26 

Steuertermine November 2026

10. November, Dienstag                   Lohnsteuer 10/26 

10. November, Dienstag                  Umsatzsteuer-VZ 10/26 o. Dauerfristverl.

10. November, Dienstag                  Umsatzsteuer-VZ 09/26 m. Dauerfristverl.

10. November, Dienstag                  Umsatzsteuer-VZ III/26 m. Dauerfristverl.

16. November, Montag                    Grundsteuer IV/26 

16. November, Montag                    Gewerbesteuer-VZ IV/26 

26. November, Donnerstag               Beiträge Sozialversicherung 11/26 

Steuertermine Dezember 2026

10. Dezember, Donnerstag                   Einkommensteuer-VZ IV/26

10. Dezember, Donnerstag                   Körperschaftsteuer-VZ IV/26

10. Dezember, Donnerstag                   Lohnsteuer 11/26 

10. Dezember, Donnerstag                  Umsatzsteuer-VZ 11/26 o. Dauerfristverl.

10. Dezember, Donnerstag                  Umsatzsteuer-VZ 10/26 m. Dauerfristverl. 

28. Dezember, Montag                          Beiträge Sozialversicherung 12/26/25

Häusliches Arbeitszimmer und Home-Office-Pauschale – FinVerw zur Neuregelung ab 1.1.2023

Die Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer wurden mit Wirkung ab 2023 grundlegend geändert und die Home-Office-Pauschale zeitlich entfristet und betragsmäßig deutlich ausgeweitet. Von besonderer Bedeutung ist das Nebeneinander der beiden Regelungen. In der Praxis ist der Anwendungsbereich beider Regelungen sorgfältig abzugrenzen. Andererseits dürften nunmehr sehr viele Stpfl. entweder von der Arbeitszimmerregelung oder der Home-Office-Pauschale profitieren. Ab 2023 gelten die folgenden Grundsätze:

Einbringung einer Abfindungszahlung in ein Wertguthaben: regelmäßig noch keine Lohnsteuerpflich

Vielfach sind Umstrukturierungen, Standortschließungen oder -verlagerungen damit verbunden, dass ausscheidenden Mitarbeitern umfangreiche Abfindungszahlungen angeboten werden. Dies ist für die ausscheidenden Mitarbeiter zwar oftmals finanziell attraktiv, führt aber regelmäßig zu hohen Steuerzahlungen. Insoweit kommt zwar grds. bei der Berechnung der Lohnsteuer die 1/5-Reglung zur Anwendung, diese entfaltet aber bei Stpfl., die über höhere Einkommen verfügen, oftmals keine oder keine maßgebliche Entlastung. Ein gerade bei älteren Arbeitnehmern sehr beliebtes Modell zur Optimierung der Lohnsteuerbelastung ist die Übertragung der Abfindungszahlung in ein Wertguthabenkonto zur Finanzierung eines Vorruhestandes.

Wachstumschancengesetz: Verbesserung der Abschreibungsbedingungen vorgesehen

Am 30.8.2023 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetzes beschlossen. Damit beginnt das Gesetzgebungsverfahren, welches voraussichtlich allerdings erst im November oder Dezember dieses Jahres abgeschlossen sein wird. Hinzuweisen ist auf folgende vorgesehene Änderungen, die bereits für aktuelle Investitionsentscheidungen von Bedeutung sind: