Steuererklärungspflicht für 2020 bei Bezug von Kurzarbeitergeld
Personen, die ausschließlich als Arbeitnehmer tätig sind, sind in der Regel nicht verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, da auf die Lohneinkünfte bereits Lohnsteuer einbehalten wurde. Im Einzelfall kann allerdings die Abgabe einer Steuererklärung sinnvoll sein, wenn z.B. Werbungskosten oder Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen geltend gemacht werden sollen oder bspw. Lohneinkünfte nur einen Teil des Jahres bezogen wurden.