Bei Auslandsdienstreisen können dem Arbeitnehmer Verpflegungs- und Übernachtungskosten in bestimmten Grenzen vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden. Wird vom Arbeitgeber keine steuerfreie Erstattung geleistet, kann der Arbeitnehmer im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung Werbungskosten geltend machen.
Kategorie: Einkommensteuer
Steuerermäßigung für Dienst- und Handwerkerleistungen im Privathaushalt
Bei der Einkommensteuer können nebeneinander folgende Steuerermäßigungen in Anspruch genommen werden:
- 20 % der Aufwendungen im Privathaushalt für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen wie Rasenmähen, Fensterputzen oder Pflegeleistungen, höchstens 4 000 € p.a. und
- 20 % der Aufwendungen für Handwerkerleistungen, also alle im eigenen Haushalt getätigten Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, höchstens aber 1 200 € p.a.
Handwerkerleistungen sind nur begünstigt, wenn sie im räumlichen Bereich eines vorhandenen Haushalts erbracht werden. Damit scheiden Handwerkerleistungen, die die Errichtung eines „Haushalts“, also einen Neubau betreffen, aus.
Sachbezugswerte für 2022
Werden den Arbeitnehmern kostenlos oder verbilligt Verpflegung, Wohnung oder Unterkunft zur Verfügung gestellt, liegen sog. Sachbezüge vor. Diese sind Teil des Arbeitslohns und deshalb als „geldwerter Vorteil“ steuer- und sozialversicherungspflichtig. Zu bewerten sind diese Sachbezüge nach den Ansätzen der Sozialversicherungsentgeltverordnung. Die Sachbezugswerte entwickeln sich wie in der Übersicht „Sachbezugswerte“ dargestellt.
Übersicht: Sachbezugswerte
Jahr | freie Verpflegung insgesamt (kein minderjähriger Familienangehöriger) | freie allgemeine Unterkunft bei Belegung mit einem volljährigen Beschäftigten | Frühstück | Mittag- und Abendessen je | ||
monatlich | monatlich | monatlich | täglich | monatlich | täglich | |
2022 | 270,00 € | 241,00 € | 56,00 € | 1,87 € | 107,00 € | 3,57 € |
2021 | 263,00 € | 237,00 € | 55,00 € | 1,83 € | 104,00 € | 3,47 € |
Rechengrößen der Sozialversicherung für 2022, Beitragssätze Sozialversicherung
Die maßgeblichen Rechengrößen für die Sozialversicherung werden alljährlich an die Einkommensentwicklung angepasst und stellen sich für 2022 wie in der Übersicht „Beitragsbemessungsgrenzen“ aufgeführt dar.
Übersicht: Beitragsbemessungsgrenzen
Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung | West | Ost | ||
2021 | 2022 | 2021 | 2022 | |
Beitragsbemessungsgrenze | ||||
– jährlich | 85 200,00 € | 84 600,00 € | 80 400,00 € | 81 000,00 € |
– monatlich | 7 100,00 € | 7 050,00 € | 6 700,00 € | 6 750,00 € |
Gesetzliche Krankenversicherung/Pflegeversicherung | 2021 | 2022 | 2021 | 2022 |
Beitragsbemessungsgrenze | ||||
– jährlich | 58 050,00 € | 58 050,00 € | 58 050,00 € | 58 050,00 € |
– monatlich | 4 837,50 € | 4 837,50 € | 4 837,50 € | 4 837,50 € |
Versicherungspflichtgrenze | ||||
– jährlich | 64 350,00 € | 64 350,00 € | 64 350,00 € | 64 350,00 € |
– monatlich | 5 362,50 € | 5 362,50 € | 5 362,50 € | 5 362,50 € |
Versicherungspflichtgrenze für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 PKV-versichert waren | ||||
– jährlich | 58 050,00 € | 58 050,00 € | 58 050,00 € | 58 050,00 € |
– monatlich | 4 837,50 € | 4 837,50 € | 4 837,50 € | 4 837,50 € |
Kindergeld: Zeitpunkt des Beginns und der Beendigung des Hochschulstudiums; Übergangszeit
Nach den gesetzlichen Vorgaben besteht Anspruch auf Kindergeld für ein Kind, das das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, u.a. dann, wenn es entweder
- für einen Beruf ausgebildet wird oder
- sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet, die zwischen zwei Ausbildungsabschnitten liegt.
Das Kindergeld wird vom Beginn des Monats gezahlt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, bis zum Ende des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen. Im Hinblick auf ein Hochschulstudium stellt der BFH insoweit mit Urteil v. 7.7.2021 (Az. III R 40/19) folgende Grundsätze klar:
Fahrzeugüberlassung in Zeiten vermehrter Nutzung des Home-Office – Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat mit Kurzinformation v. 21.5.2021 zur Frage des Ansatzes eines Nutzungsvorteils für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bei der Firmenwagengestellung nochmals folgende Grundsätze bestätigt:
- Wird dem Arbeitnehmer ein betriebliches Kraftfahrzeug dauerhaft zur Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte überlassen, so findet die monatliche Zuschlagsregelung mit 0,03 % des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer – unabhängig von der Möglichkeit der ganzjährigen Einzelbewertung – auch Anwendung für volle Kalendermonate, in denen das Fahrzeug tatsächlich nicht für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt wird.
- Die Methode (Anwendung der 0,03 %-Regelung oder Einzelbewertung) darf zwar während des Kalenderjahres nur einheitlich angewendet werden, eine rückwirkende Änderung des Lohnsteuerabzugs (Wechsel von der 0,03 %-Regelung zur Einzelbewertung oder umgekehrt für das gesamte Kalenderjahr) ist jedoch grds. möglich.
Doppelte Haushaltsführung in Zeiten von Home-Office(-Pflicht)
Der Ansatz einer doppelten Haushaltsführung geht regelmäßig mit einem materiell bedeutsamen Werbungskostenabzug einher. Im Hinblick auf die vermehrte Home-Office-Tätigkeit und teilweise gar Home-Office-Pflicht in 2020 und teilweise auch in 2021 ist zu beobachten, dass die Finanzämter sehr genau prüfen, ob die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung im steuerlichen Sinne gegeben sind.
Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen, können als Werbungskosten abgezogen oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden.
Kleine Photovoltaikanlagen und vergleichbare Blockheizkraftwerke können ggf. als steuerlich unbeachtlich behandelt werden
Der Betrieb einer Photovoltaikanlage ist grds. eine gewerbliche Tätigkeit. Bei der Gewerbesteuer führt dies bei kleineren Anlagen allerdings im Ergebnis regelmäßig nicht zu einer Belastung mit Gewerbesteuer, da ein Freibetrag von 24 500 € gilt. Gewinne und Verluste aus einer solchen Anlage sind im Grundsatz aber bei der Einkommensteuer als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu erfassen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn mit dem Betrieb der Anlage eine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Ein solcher Nachweis der Gewinnerzielungsabsicht und die Tatsache, dass bei solchen Anlagen auf dem privatgenutzten Einfamilienhaus regelmäßig nur geringe Erträge erzielt werden, führt zu vergleichsweise hohem Aufwand für den Stpfl. und das Finanzamt bei der Erfassung dieser Einkünfte.
Finanzverwaltung: Bußgeldübernahme seitens des Arbeitgebers weiterhin regelmäßig Arbeitslohn
Mit Urteil vom 13.8.2020 (Az. VI R 1/17) hat der BFH entgegen der früheren Rechtsprechung und der Verwaltungsansicht entschieden, dass kein Zufluss von Arbeitslohn beim Arbeitnehmer anzunehmen ist, wenn der Arbeitgeber Bußgelder übernimmt, die seinen Arbeitnehmern auferlegt wurden – so bspw. Bußgelder für Parkverstöße bei Paketzustellern oder Handwerkern. Ein Arbeitslohn sei grds. dann zu verneinen, wenn die Zahlung eines Verwarnungsgeldes auf eigene Schuld des Arbeitgebers als Halterin des Fahrzeugs erfolgt.
Firmenwagen: Berücksichtigung von zeitraumbezogenen Zuzahlungen des Arbeitnehmers
Nicht selten ist die Überlassung eines Firmenwagens an den Arbeitnehmer, welcher diesen auch für private Fahrten verwenden kann, damit verbunden, dass der Arbeitnehmer gewisse Kosten übernimmt oder Zuzahlungen leistet. Dies können Zuzahlungen zu laufenden Kosten sein, genauso aber auch Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten.
Der BFH hatte nun über einen solchen Fall zu entscheiden.