Schenkungsteuer bei disquotaler Einlage in das Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft
Bei Familienpersonengesellschaften werden Einlagen der Gesellschafter oftmals nicht entsprechend deren Beteiligungsquote an der Personengesellschaft, sondern vielfach nach deren Leistungsfähigkeit bemessen. Solche disquotalen Einlagen führen dann dazu, dass sich auch der Wert der Gesellschaftsanteile der anderen Gesellschafter erhöht. In diesen Fällen kann eine freigiebige Zuwendung des einlegenden Gesellschafters an die anderen Gesellschafter vorliegen, die der Schenkungsteuer unterliegt.