Steuernews Kompakt

Freistellung des Existenzminimums 2024

Rückwirkend für das Jahr 2024 steigen der Grund- und der Kinderfreibetrag. Das entsprechende Gesetz wurde am 22.11.2024 vom Bundesrat verabschiedet.

Damit gelten für 2024 folgende Werte:

  • Der Grundfreibetrag steigt um 180 € auf 11.784 €,
  • der Kinderfreibetrag steigt von 3.192 € auf 3.306 € (6.612 € bei Zusammenveranlagung).

Hinweis: Im Jahr 2025 sollen der Grund- und der Kinderfreibetrag ebenfalls angehoben werden. Das entsprechende Gesetz wurde allerdings noch nicht beschlossen.