Bei Erbschaften und Schenkungen sollte ein Steuerberater frühzeitig mit einbezogen werden. Denn hier lauern viele steuerliche Fallstricke, die schon im Vorfeld Bedacht werden sollten. Dies beginnt schon mit der Notwendigkeit, dass in vielen Fällen eine eigene Schenkungs- bzw. Erbschaftsteuererklärung gegenüber dem Finanzamt abgegeben werden muss. Darüber hinaus sollte bei der Übertragung größerer Vermögen eine sorgfältige Beratung und Planung durch einen Steuerberater erfolgen. Denn auch hier sind die Gestaltungmöglichkeiten vielfältig. So zeigen wir Ihnen beispielsweise, welchen Gestaltungsspielraum Nießbrauch ermöglicht und welchen Einfluss die Gründung von Familienstiftungen oder Vermögensgesellschaften auf die Übertragungen haben.
Unsere Leistungen
- Erstellung von Schenkung- und Erbschaftsteuererklärungen
- Prüfung von Steuerbescheiden
- Führung von außergerichtlichen Rechtsbehelfen
- Langfristige Beratung und Planung von Übertragungen
- Beratung bei der Gründung von Stiftungen und Vermögensgesellschaften