Jahresabschlüsse

Die Erstellung von Jahresabschlüssen gehört zu den Kernkompetenzen jeder Steuerberatungskanzlei. Dabei bieten die steuerrechtlichen Vorgaben teilweise erhebliche Spielräume. Von daher betrachten wir jedes Unternehmen als Einzelfall und beziehen auch immer die aktuelle Situation des Unternehmens in die Beratung ein. Auf Basis unserer langjährigen Erfahrung finden wir so die optimalen Lösungen für Ihr Unternehmen unter Einhaltung aller gesetzlicher Vorgaben. Im Rahmen der Jahresabschlüsse erstellen wir je nach Anforderung neben ausführlichen Bilanzberichten mit und ohne Plausibilitätsbeurteilung auch die notwendigen Bescheinigungen für die Kreditvergabe.

Zusammenfassung

  • Erstellung von Jahresabschlüssen nach HGB
  • Erstellung von Bilanzberichten mit und ohne Plausibilitätsbeurteilung
  • Erstellung von Jahresabschlüssen nach steuerrechtlichen Vorschriften
  • Erstellung von Überleitungsrechnungen von der Handelsbilanz zur Steuerbilanz  
  • Erstellung von steuerrechtlichen Gewinnermittlungen