10. Mai, Samstag* Lohnsteuer 04/25
10. Mai, Samstag* Umsatzsteuer 04/25 o. Dauerfristverl.
10. Mai, Samstag* Umsatzsteuer 03/25 m. Dauerfristverl.
10. Mai, Samstag* Umsatzsteuer I/25 m. Dauerfristverl.
15. Mai, Mittwoch Grundsteuer 02/25**
27. Mai, Dienstag Beiträge Sozialversicherung 05/25
* Fällt eine Frist auf einen Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich diese auf den darauffolgenden Werktag.
** Grundsteuer: Grundsätzlich vierteljährlich. Die Gemeinde kann jedoch verlangen, dass Beträge bis einschließlich 15 € auf einmal am 15.08. und Beträge bis einschließlich 30 € je zur Hälfte am 15.02.und 15.08. zu zahlen sind.