Steuernews Kompakt

Bemessungsgrundlage für die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

Die Bemessungsgrundlage für steuerfreie Zuschläge zur Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit ist der arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitslohn. Es kommt für den Umfang der Steuerfreiheit nicht darauf an, ob der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer tatsächlich zugeflossen ist oder aber z. B. im Rahmen einer Entgeltumwandlung vom Arbeitgeber an eine Unterstützungskasse zugunsten des Arbeitnehmers gezahlt worden ist.

Erhöhung des Mindestlohns und der Minijob-Grenze

Ab dem 1.1.2024 steigt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland von 12 € auf 12,41 €. Hiermit verbunden ist auch eine Erhöhung der Verdienstgrenze bei den Minijobs von 520 € pro Monat auf 538 € pro Monat. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich entsprechend auf 6.456 €. Die Höchstarbeitszeit bei Minijobbern beträgt wegen der Koppelung von Mindestlohn und der Minijob-Verdienstgrenze wie bisher rund 43 Stunden pro Monat (538 €/12,41 €).

Steuernews KOMPAKT Januar – Februar 2024

  • Vereinnahmung eines Entgelts bei Überweisung
  • Sachzuwendungen an Privatkunden
  • Nichtbeanstandungsregelung der Finanzverwaltung bei Verwendung von Taxametern
  • Darlehensausfall eines GmbH-Gesellschafters
  • Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
  • Erhöhung des Mindestlohns und der Minijob-Grenze
  • Erbschaftsteuer: Berücksichtigung der Einkommensteuer für rückwirkend erklärte Betriebsaufgabe