Zeitlich befristete Absenkung der Umsatzsteuersätze
Zur Stützung der Binnennachfrage werden mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz befristet für den Zeitraum vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 die Steuersätze bei der Umsatzsteuer – umgangssprachlich oftmals auch als „Mehrwertsteuer“ bezeichnet – abgesenkt worden. Es gelten im Zeitablauf folgende Steuersätze:
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 Zeitraum  | 
 bis 30.6.2020  | 
 1.7.2020 bis 31.12.2020  | 
 ab 1.1.2021  | 
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 Allgemeiner Steuersatz  | 
 19 %  | 
 16 %  | 
 19 %  | 
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 Ermäßigte Steuersatz  | 
 7 %  | 
 5 %  | 
 7 %  | 
Hinweis:
Die Absenkung der Steuersätze gilt auch für die Einfuhrumsatzsteuer und für innergemeinschaftliche Erwerbe.
Der Versicherungssteuersatz wird nicht gesenkt und bleibt durchgängig bei 19 %. Umsatzsteuerliche Auswirkungen ergeben sich insoweit nicht, da Versicherungsleistungen grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit sind.