- Einführung der E-Rechnung
- Bürokratieentlastung 2025
- IAB und Steuerbefreiung für Gewinne aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage
- Anforderung von Mietverträgen durch das Finanzamt und Datenschutz
- Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei Ratenzahlung
- Freistellung des Existenzminimums 2024
Kategorie: Allgemein
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei Ratenzahlung
Eine Steuerermäßigung für eine energetische Maßnahme wird erst nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrags gewährt, nicht bereits nach der ersten Ratenzahlung.
Steuernews KOMPAKT November – Dezember 2024
- Informationen zur E-Rechnung
- Mitteilungspflicht bei Verwendung elektronischer Registrierkassen
- Informationen für Influencer
- Weiterbeschäftigung eines pensionierten Geschäftsführers
- Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung
- Höhe der Aussetzungszinsen möglicherweise verfassungswidrig
Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer für ein Gebäude
Der Steuerpflichtige kann eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes durch ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen nachweisen und damit eine höhere Abschreibung geltend machen, als sich nach der gesetzlichen Nutzungsdauer ergibt. Das Gutachten ist anzuerkennen, wenn es sich auf das konkrete Grundstück bezieht und zu den maßgeblichen Kriterien der Nutzungsdauer wie etwa zum technischen Verschleiß, der wirtschaftlichen Entwertung oder zu rechtlichen Nutzungsbeschränkungen Stellung nimmt.
Einführung und Zuteilung einer Wirtschafts-Identifikationsnummer
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Verordnungsentwurf zur Einführung und Zuteilung der sog. Wirtschafts-Identifikationsnummer vorgelegt. Die Wirtschafts-Identifikationsnummer soll am 30.9.2024 eingeführt werden, die Zuteilung ab dem 1.11.2024 erfolgen.
Steuernews KOMPAKT September – Oktober 2024
- Einführung einer Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Umsatzsteuersatz für Nebenleistungen eines Hotels
- Fiktiver Zufluss einer nicht ausgezahlten Tantieme
- Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer für ein Gebäude
- Grundsteuerreform: Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Grundsteuerwerte
Monika Brandes und Michael Bauer Brandes – Schmiedekunst
Es freut uns, dass mit Michael Bauer-Brandes ein alter Bekannter unserer Ausstellungsreihe „Kunst in der Kanzlei“ erneut seine Werke bei uns ausstellt. Denn wie kein Zweiter symbolisiert er die Kontinuität von „Kunst in der Kanzlei“. Die erste Ausstellung haben wir gemeinsam vor rund 18 Jahren, damals noch in der Kanzlei von Tim Heinekamp, durchgeführt. Nun fast zwei Dekaden später ist er in einer gemeinsamen Ausstellung mit Monika Brandes unter dem Titel „Steuer und Eisen – mehr als nur Stahl“ erneut bei uns zu Gast. Diesmal in dem neuen Bürogebäude der Kanzlei Heinekamp und Zielke.
Gemeinnützigkeit: Höchstgrenze für Mitgliedsbeiträge erhöht
Bund und Länder haben sich auf eine Anhebung der Höchstgrenzen der Mitgliedsbeiträge sowie der Aufnahmegebühren gemeinnütziger Vereine geeinigt.
Umsatzsteuer bei Kuchenverkauf an Schulen
Die Finanzverwaltungen mehrerer Bundesländer haben sich zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Kuchenverkaufs an Schulen und Kindertagesstätten geäußert. Danach ist der Kuchenverkauf, der im Rahmen von Schulfesten durch Schülergruppen, Elternbeiräte oder aufgrund einer Elterninitiative erfolgt, nicht umsatzsteuerpflichtig. Dies gilt auch beim Verkauf von Pizza oder beim Verkauf von Eintrittskarten für schulische Veranstaltungen.
Pauschalsteuer bei Einladung in VIP-Loge
Mietet ein Unternehmer VIP-Logen in einer Veranstaltungshalle an, die Konzerte und Sportveranstaltungen anbietet, und lädt er Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer ein, führt dies bei den Eingeladenen zu steuerpflichtigen Einkünften, sodass der Unternehmer beantragen kann, die Steuer für die eingeladenen Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer im Wege der sog. Pauschalsteuer von 30 % zu übernehmen. Ist im Logenpreis keine Bewirtung enthalten, kann der Logenpreis im Wege der Schätzung auf den Wert der Eintrittskarte, für den die Pauschalsteuer anfällt, und auf den Anteil der Werbung, für den bei Geschäftsfreunden keine Pauschalsteuer anfällt, aufgeteilt werden.