Steuernews Kompakt

Steuernews KOMPAKT Januar- Februar 2026

  • Rechtswidrigkeit einer Hinzuschätzung aufgrund der sog. Richtsatzsammlung
  • Erhöhung des Mindestlohns und der Minijob-Grenze
  • Arbeitslohn bei Teilnahme am „Firmenfitness-Programm“
  • Rechengrößen der Sozialversicherung 2026
  • Anerkennung von Verlusten aus der Vermietung einer Ferienwohnung
  • Keine Sonderabschreibung bei Abriss und Neubau eines vermieteten Einfamilienhauses

Steuernews KOMPAKT November – Dezember 2025

  • Vertretung eines ärztlichen Notfalldienstes
  • Doppelte Haushaltsführung bei einem Ein-Personen-Haushalt
  • Entwurf eines Steueränderungsgesetzes                          
  • Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen
  • Soli: Allgemeinverfügung der Finanzverwaltung
  • Schaden aufgrund von Trickbetrug keine agB
  • Warnung vor gefälschten E-Mails

Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes („Share Deals“)

a) Übertragung von Anteilen an einer grundstückshaltenden Gesellschaft

Wird eine Immobilie übertragen, so fällt Grunderwerbsteuer (GrESt) an. Werden dagegen Anteile an einer grundstückshaltenden Gesellschaft veräußert (Share Deal), so fällt bisher keine GrESt an, wenn bestimmte Beteiligungsgrenzen bzw. Haltefristen eingehalten werden. Von diesen bislang bestehenden Möglichkeiten der Vermeidung von GrESt wurde bisher vor allem bei größeren Immobilientransaktionen Gebrauch gemacht. Nun sind zum 1.7.2021 verschärfte Regelungen in Kraft getreten.