- Einführung einer Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Umsatzsteuersatz für Nebenleistungen eines Hotels
- Fiktiver Zufluss einer nicht ausgezahlten Tantieme
- Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer für ein Gebäude
- Grundsteuerreform: Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Grundsteuerwerte
Kategorie: Newsletter
Steuernews KOMPAKT Juli- August 2024
- Änderungen durch das Wachstumschancengesetz
- Verwendung einer nicht manipulationsgeschützten Registrierkasse
- Energiepreispauschale ist einkommensteuerpflichtig
Steuernews KOMPAKT Mai – Juni 2024
- Zu Unrecht in Rechnung gestellte Umsatzsteuer
- Pauschalsteuer bei Einladung in VIP-Loge
- Werbungskosten eines Influencers
- Umsatzsteuer bei Kuchenverkauf an Schulen
- Spekulationsgewinn aus Verkauf von Immobilien
- Vereine: Höchstgrenze für Mitgliedsbeiträge erhöht
Steuernews KOMPAKT März – April 2024
- Grunderwerbsteuerbefreiung bei Personengesellschaften
- Steueränderungen 2024
- Hohe Zusatzzahlung ist kein steuerfreies Trinkgeld
- Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung großer Wohnungen
- Rechtmäßigkeit der neuen Grundstücksbewertung
- Veräußerung von Nachlassvermögen
Steuererklärungsfristen für 2019 und für 2020
Die Steuererklärungsfristen wurden auf Grund der schwierigeren Bedingungen während der Corona-Pandemie sowohl für das Jahr 2019 als auch für 2020 verlängert. Diese stellen sich folgendermaßen dar:
Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes („Share Deals“)
a) Übertragung von Anteilen an einer grundstückshaltenden Gesellschaft
Wird eine Immobilie übertragen, so fällt Grunderwerbsteuer (GrESt) an. Werden dagegen Anteile an einer grundstückshaltenden Gesellschaft veräußert (Share Deal), so fällt bisher keine GrESt an, wenn bestimmte Beteiligungsgrenzen bzw. Haltefristen eingehalten werden. Von diesen bislang bestehenden Möglichkeiten der Vermeidung von GrESt wurde bisher vor allem bei größeren Immobilientransaktionen Gebrauch gemacht. Nun sind zum 1.7.2021 verschärfte Regelungen in Kraft getreten.
Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz: Option für Personengesellschaften zur Körperschaftsteuer
a) Weg zu einer rechtsformneutralen Besteuerung
Mit dem KöMoG wird ab 2022 Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften die Möglichkeit eröffnet, sich wie eine Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen (Option zur Körperschaftsteuer). Damit wird also insbes. der OHG, KG und GmbH & Co. KG eine Besteuerungsoption eröffnet, die steuerliche Rechtsformnachteile zur Kapitalgesellschaft verhindert.
Steuererklärungspflicht für 2020 bei Bezug von Kurzarbeitergeld
Personen, die ausschließlich als Arbeitnehmer tätig sind, sind i.d.R. nicht verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, da auf die Lohneinkünfte bereits Lohnsteuer einbehalten wurde. Im Einzelfall kann allerdings die Abgabe einer Steuererklärung sinnvoll sein, wenn z.B. Werbungskosten oder Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen geltend gemacht werden sollen oder Lohneinkünfte nur einen Teil des Jahres bezogen wurden.