Steuernews Kompakt

Steuerliche Entlastung von Menschen mit Behinderung

Steuerliche Entlastung von Menschen mit Behinderung

Für Stpfl. mit Behinderungen besteht im Einkommensteuergesetz die Möglichkeit, anstelle eines Einzelnachweises für ihre durch die Behinderung bedingten Aufwendungen für den täglichen Lebensbedarf einen Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung zu beantragen. Eine Pauschalierungsmöglichkeit besteht auch für Stpfl., denen außergewöhnliche Belastungen durch die häusliche Pflege einer Person entstehen und die deshalb einen Pflege-Pauschbetrag in Anspruch nehmen können. Diese Pauschbeträge werden nun angehoben und teilweise in ihren Voraussetzungen angepasst:

Auslaufen des Brexit-Übergangszeitraums zum 31.12.2020

Auslaufen des Brexit-Übergangszeitraums zum 31.12.2020

Das Austrittsabkommen mit dem Vereinigten Königreich regelte einen Übergangszeitraum, während dem weiterhin für das und im Verhältnis zum Vereinigten Königreich das Unionsrecht weiter gilt. Dieser Übergangszeitraum läuft nun zum 31.12.2020 aus. Auch das nun vorliegende Handelsabkommen ändert hieran nichts, so dass sich für die Umsatzsteuer folgende Konsequenzen einstellen dürften:

Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer

Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer

Die Einfuhr von Gegenständen aus Drittländern, die nicht zur EU gehören (z.B. Russland, Schweiz, USA), unterliegt (ab einem Warenwert von 22,01 €) der Einfuhrumsatzsteuer. Grundsätzlich entsteht die Einfuhrumsatzsteuer im Zeitpunkt der Anmeldung von Waren in den freien Verkehr (mit den Zöllen).

Sachbezugswerte für 2021

Sachbezugswerte für 2021

Werden den Arbeitnehmern kostenlos oder verbilligt Verpflegung, Wohnung oder Unterkunft zur Verfügung gestellt, liegen sog. Sachbezüge vor. Diese sind Teil des Arbeitslohns und deshalb als „geldwerter Vorteil“ steuer- und sozialversicherungspflichtig. Zu bewerten sind diese Sachbezüge nach den Ansätzen der Sozialversicherungsentgeltverordnung. Die Sachbezugswerte entwickeln sich wie in der Übersicht „Sachbezugswerte“ dargestellt.

Frohe Weihnachten

Liebe Mandanten,

ein sehr ungewöhnliches Jahr neigt sich dem Ende zu. Ein neuartiges Virus hat Einzug in unser aller Leben gehalten und es in weiten Teilen auf den Kopf gestellt. Zu den Sorgen um die Gesundheit und dem Leid vieler Menschen aufgrund der Isolation kamen oft wirtschaftliche Schwierigkeiten, die der Staat zumindest versucht, abzufedern. Rund um Coronabeihilfen, Kurzarbeit etc. hat die Corona-Pandemie damit auch für uns sowie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neue Herausforderungen mit sich gebracht. Für deren Einsatz in dieser besonderen Situation sind wir sehr dankbar.