Ist aktuell mit einem Rückgang des Ergebnisses zu rechnen, so sollte geprüft werden, ob eine Anpassung der Steuervorauszahlungen angezeigt ist. Die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen ist stets zu prüfen, da dies ein einfaches und effektives Instrument zur Schonung der Liquidität ist. Aktuell ist eine Anpassung der Steuervorauszahlungen noch in folgendem Rahmen möglich (längere Fristen bei überwiegend Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft):
Kategorie: Termine und Aktuelles
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Restaurationsleistungen läuft nach derzeitigem Stand am 31.12.2023 aus
Seit der Corona-Zeit gilt für Restaurations- und Verpflegungsleistungen (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %. Nach derzeitigem Gesetzesstand läuft diese Regelung mit dem 31.12.2023 aus, so dass dann auf diese Leistungen wieder der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 % zur Anwendung kommt.
Gesetzlicher Mindestlohn steigt zum 1.1.2024 auf 12,41 € und Anhebung der Minijobgrenze
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1.1.2024 auf 12,41 € pro Stunde. Das hat auch Auswirkungen auf die Geringfügigkeitsgrenze (Minijob) und den Übergangsbereich:
- Auf Grund der dynamischen Bindung der Geringfügigkeitsgrenze an den Mindestlohn erhöht sich ab dem 1.1.2024 die Geringfügigkeitsgrenze auf 538 €.
- Entsprechend verändert sich auch die maximal zulässige Überschreitung der Minijobgrenze. Seit Oktober 2022 darf die Minijobgrenze innerhalb eines Zeitjahres nur noch in bis zu zwei Kalendermonaten überschritten werden. Minijobber dürfen in einem Kalendermonat maximal das Doppelte der Minijobgrenze verdienen. Ab 2024 sind dies dann 1 076 €. Auf das ganze Jahr gesehen ist es erlaubt, in begründeten Ausnahmefällen maximal das 14-fache der Minijobgrenze zu verdienen, so dass diese maximal 7 532 € im Jahr (aktuell: 7 280 €) verdienen dürfen.
- Der Übergangsbereich geht ab 1.1.2024 von 538,01 € bis 2 000 €.
Steuertermine Januar 2025
10. Januar, Freitag Lohnsteuer 12/24
10. Januar, Freitag Lohnsteuer 2024 Jahreszahler
10. Januar, Freitag Umsatzsteuervorausz. 12/24 o. Dauerfristverl.
10. Januar, Freitag Umsatzsteuervorausz. 11/24 m. Dauerfristverl.
10. Januar, Freitag Umsatzsteuer IV/24 o. Dauerfristverl.
29. Januar, Mittwoch Beiträge Sozialversicherung 01/25
Steuertermine Februar 2024
10. Februar, Montag Lohnsteuer 01/25
10. Februar, Montag Umsatzsteuervorausz. 01/25 o. Dauerfristverl.
10. Februar, Montag Umsatzsteuervorausz. 12/24 mit Dauerfristverl.
10. Februar, Montag Umsatzsteuersondervorausz. b. Dauerfristverl.
10. Februar, Montag Umsatzsteuer IV/24 m. Dauerfristverl.
15. Feburar, Samstag* Grundsteuer 01/25**
26. Februar, Mittwoch Beiträge Sozialversicherung 02/25
* Fällt eine Frist auf einen Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich diese auf den darauffolgenden Werktag.
** Grundsteuer: Grundsätzlich vierteljährlich. Die Gemeinde kann jedoch verlangen, dass Beträge bis einschließlich 15 € auf einmal am 15.08. und Beträge bis einschließlich 30 € je zur Hälfte am 15.02.und 15.08. zu zahlen sind.
Steuertermine März 2025
10. März, Montag Einkommenst.-/Körperschaftsteuervorausz.I/25
10. März, Montag Lohnsteuer 02/25
10. März, Montag Umsatzsteuer 01/25 m. Dauerfristverl.
10. März, Montag Umsatzsteuer 02/25 o. Dauerfristverl.
27. März, Donnerstag Beiträge Sozialversicherung 03/25
Steuertermine April 2025
10. April, Donnerstag Lohnsteuer I/25
10. April, Donnerstag Lohnsteuer 03/25
10. April, Donnerstag Umsatzsteuer 03/25 o. Dauerfristverl.
10. April, Donnerstag Umsatzsteuer 02/25 m. Dauerfristverl.
10. April, Donnerstag Umsatzsteuer I/25 o. Dauerfristverl.
28. April, Montag Beiträge Sozialversicherung 04/25
Steuertermine Mai 2025
10. Mai, Samstag* Lohnsteuer 04/25
10. Mai, Samstag* Umsatzsteuer 04/25 o. Dauerfristverl.
10. Mai, Samstag* Umsatzsteuer 03/25 m. Dauerfristverl.
10. Mai, Samstag* Umsatzsteuer I/25 m. Dauerfristverl.
15. Mai, Mittwoch Grundsteuer 02/25**
27. Mai, Dienstag Beiträge Sozialversicherung 05/25
* Fällt eine Frist auf einen Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich diese auf den darauffolgenden Werktag.
** Grundsteuer: Grundsätzlich vierteljährlich. Die Gemeinde kann jedoch verlangen, dass Beträge bis einschließlich 15 € auf einmal am 15.08. und Beträge bis einschließlich 30 € je zur Hälfte am 15.02.und 15.08. zu zahlen sind.
Steuertermine Juni 2025
10. Juni, Dienstag Einkommenst.-/Körperschaftsteuervorausz.II/25
10. Juni, Dienstag Lohnsteuer 05/25
10. Juni, Dienstag Umsatzsteuer 05/25 o. Dauerfristverl.
10. Juni, Dienstag Umsatzsteuer 04/25 m. Dauerfristverl.
26. Juni, Dienstag Beiträge Sozialversicherung 06/25
Steuertermine Juli 2025
10. Juli, Donnerstag Lohnsteuer II/25
10. Juli, Donnerstag Lohnsteuer 06/25
10. Juli, Donnerstag Umsatzsteuer 05/25 m. Dauerfristverl.
10. Juli, Donnerstag Umsatzsteuer 06/25 o. Dauerfristverl.
10. Juli, Donnerstag Umsatzsteuer II/25 o. Dauerfristverl.
29. Juli, Dienstag Beiträge Sozialversicherung 07/25