Vermeidung der Abfärberegelung durch Ausgliederung von gewerblichen Tätigkeiten
Gesetzlich ist bestimmt, dass bei einer Personengesellschaft insgesamt Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen, wenn die Gesellschaft auch gewerbliche Leistungen erbringt oder an gewerblichen oder gewerblich geprägten Mitunternehmerschaften beteiligt ist. In diesem Fall unterliegt der gesamte Gewinn auch der Gewerbesteuer.