10. Februar, Montag Lohnsteuer 01/25
10. Februar, Montag Umsatzsteuervorausz. 01/25 o. Dauerfristverl.
10. Februar, Montag Umsatzsteuervorausz. 12/24 mit Dauerfristverl.
10. Februar, Montag Umsatzsteuersondervorausz. b. Dauerfristverl.
10. Februar, Montag Umsatzsteuer IV/24 m. Dauerfristverl.
15. Feburar, Samstag* Grundsteuer 01/25**
26. Februar, Mittwoch Beiträge Sozialversicherung 02/25
* Fällt eine Frist auf einen Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich diese auf den darauffolgenden Werktag.
** Grundsteuer: Grundsätzlich vierteljährlich. Die Gemeinde kann jedoch verlangen, dass Beträge bis einschließlich 15 € auf einmal am 15.08. und Beträge bis einschließlich 30 € je zur Hälfte am 15.02.und 15.08. zu zahlen sind.