Ist aktuell mit einem Rückgang des Ergebnisses zu rechnen, so sollte geprüft werden, ob eine Anpassung der Steuervorauszahlungen angezeigt ist. Die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen ist stets zu prüfen, da dies ein einfaches und effektives Instrument zur Schonung der Liquidität ist. Aktuell ist eine Anpassung der Steuervorauszahlungen noch in folgendem Rahmen möglich (längere Fristen bei überwiegend Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft):
- Die Anpassung der Vorauszahlungen für das Jahr 2022 ist bis zum 31.8.2024 (spätestens bis zum Erlass des Einkommensteuerbescheids) möglich und kann mittels Vorlage einer (vorläufigen) Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Ermittlung des steuerlichen Gewinns beantragt werden.
- Die Anpassung der Vorauszahlungen für das Jahr 2023 ist bis zum 30.6.2025 möglich und kann bereits jetzt mittels Vorlage einer aktuellen BWA und einer Hochrechnung des voraussichtlichen Jahresergebnisses beantragt werden.
- Ebenso sind die Vorauszahlungen für das Jahr 2024 in den Blick zu nehmen. Diese sind grds. bemessen nach der zuletzt vorliegenden Steuerveranlagung, also einem mehr oder weniger weit zurückliegenden Jahr. Liegt eine nutzbare Planung für 2024 vor, so kann auf dieser Basis eine Anpassung der Vorauszahlzungen geprüft und ggf. beantragt werden.