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Zurverfügungstellung eines Grundstücks des steuerlichen Privatvermögens als Ausgleichsfläche für eine Windkraftanlage


Zurverfügungstellung eines Grundstücks des steuerlichen Privatvermögens als Ausgleichsfläche für eine Windkraftanlage

Im Urteilsfall gestattete der Stpfl. dem Nutzungsberechtigten, ein zum steuerlichen Privatvermögen gehörendes landwirtschaftliches Grundstück als Ausgleichsfläche für eine Windkraftanlage zu nutzen. Der Vertrag wurde auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und sollte enden, wenn die errichteten Windenergieanlagen beseitigt worden sind. Als Entgelt erhielt der Stpfl. 70 000 €, und zwar in zwei Raten, eine Rate im Jahr des Vertragsabschlusses und eine zweite Rate zwei Jahre später.

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 20.7.2018 (Aktenzeichen IX R 3/18) darin Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gesehen, da eine zeitlich begrenzte Nutzungsüberlassung gegen Entgelt vorliege und sich der Eigentümer des Grundstücks nicht zur Unterlassung einer bestimmten Nutzung verpflichte. Eine Verteilung der Einmalzahlungen auf die geschätzte voraussichtliche Laufzeit lehnte das Gericht ab, da weder ein bestimmter Zeitraum vereinbart noch eine Bestimmung des maßgeblichen Zeitraums anhand sonstiger (objektiver) Umstände möglich war. Vielmehr sei das Entgelt im Zuflussjahr zu versteuern.

Hinweis:

Abzugrenzen ist also zwischen einer (zeitlich begrenzten) Nutzungsüberlassung, welche steuerlich erfasst wird und einer Unterlassung einer bestimmten Nutzung, welche im Privatvermögen steuerlich nicht erfasst wird.