Steuernews Kompakt

Nicht fortlaufende Rechnungsnummern können im Einzelfall eine Schätzungsbefugnis begründen

Mängel in den steuerlichen Aufzeichnungen führen in der Praxis nicht selten zu Hinzuschätzungen durch die Finanzbehörde. Der BFH bestätigt zwar regelmäßig, dass solche Gewinnhinzuschätzungen stets für den Einzelfall zu prüfen und sorgfältig zu begründen sind und einzelne Mängel in den Aufzeichnungen allgemein eine Hinzuschätzung noch nicht rechtfertigen. Das insoweit bestehende Streitpotenzial wird aber durch die erneute Beschäftigung des BFH mit einem solchen Fall unterstrichen.

Kinderbetreuungskosten kann nur der Elternteil geltend machen, in dessen Haushalt das Kind lebt

Abziehbare Sonderausgaben sind zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4 000 € je Kind, für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Stpfl. gehörenden Kindes, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Insoweit können z.B. Kosten für die Betreuung des Kindes in der Kindertagesstätte oder in der Schule steuerlich geltend gemacht werden.

Moritz Albert – Malerei

Nachdem wir bereits im Rahmen unserer letzten Ausstellung mit Hilla Jablonsky die Grand Dame des Informels in unseren Kanzleiräumen präsentieren konnten, freuen wir uns diesmal mit Moritz Albert einen preisgekrönten Künstler mit Solinger Wurzeln ausstellen zu dürfen. Dabei bleiben wir thematisch in einem sehr ähnlichen Bereich. Denn Kern der Arbeiten beider Künstler sind Gefühlswelten. „Jede Person, die ich male, hält mir selbst einen Spiegel vor. Ich male, um etwas über mich selbst zu erfahren und dem Betrachter die Möglichkeit zu geben, sich selbst zu betrachten.“, sagt Moritz Albert über seinen Ansatz.

Hilla Jablonsky – Malerei

Wir freuen uns und sind auch ein bisschen stolz, mit einer großen Werkschau der Malerin Hilla Jablonsky Teil der Feierlichkeiten zum 100. Geburtstag dieser ausordentlichen Künstlerin zu sein. Dabei präsentieren wir mit der Vernissage am 2. Juni 2022 auch erstmals unsere neuen erweiterten Kanzleiräumlichkeiten. Die Ausstellung schließt mit einer Finissage am 17.09.2022, dem Geburtstag der Künstlerin. Hilla Jablonsky gilt als die Grande Dame des Deutschen Informels. Einer Kunstrichtung, die kein einheitlicher Stil charakterisiert, sondern eine künstlerische Haltung, die das klassische Form- und Kompositionsprinzip ebenso ablehnt wie die geometrische Abstraktion.

Clotilde Lafont-König – Buntstiftcollagen

Aserbaidschan, Belgien, Frankreich, Gambia, Großbritannien, Italien, Japan, Katar, Kenia, Sudan, Südkorea, USA. Die Liste der Ausstellungsorte, an denen Clotilde Lafont-König schon ausgestellt hat, ist lang und exklusiv. Um so mehr freuen wir uns, ihre faszinierenden Werke unter dem Ausstellungstitel „Back to the Woods“ jetzt in unseren Kanzleiräumen zeigen zu dürfen. Denn mit diesen setzt die in Frankreich geborene Künstlerin dem Buntstift ein ebenso originelles wie einzigartiges Denkmal.

Christiane Rücker – Papierkunst

Nach gut einem Jahr coronabedingter Pause sind wir froh, wieder eine Ausstellung in unseren Kanzleiräumen präsentieren zu können. Unter Einhaltung der Corona-Maßnahmen eröffnen wir am 26. August 2021 um 18:00 Uhr mit einer Vernissage die Ausstellung „Einerseits – Andererseits“ der Bonner Papierkünstlerin Christiane Rücker. Dabei konnte für die Ausstellung mit Christiane Rücker eine Künstlerin gewonnen werden, die schon durch zahlreiche internationale Ausstellungen auf sich aufmerksam gemacht hat.