Vielfach sind Umstrukturierungen, Standortschließungen oder -verlagerungen damit verbunden, dass ausscheidenden Mitarbeitern umfangreiche Abfindungszahlungen angeboten werden. Dies ist für die ausscheidenden Mitarbeiter zwar oftmals finanziell attraktiv, führt aber regelmäßig zu hohen Steuerzahlungen. Insoweit kommt zwar grds. bei der Berechnung der Lohnsteuer die 1/5-Reglung zur Anwendung, diese entfaltet aber bei Stpfl., die über höhere Einkommen verfügen, oftmals keine oder keine maßgebliche Entlastung. Ein gerade bei älteren Arbeitnehmern sehr beliebtes Modell zur Optimierung der Lohnsteuerbelastung ist die Übertragung der Abfindungszahlung in ein Wertguthabenkonto zur Finanzierung eines Vorruhestandes.
Jahr: 2023
Home-Office bei Grenzgängern und Sozialversicherung – Änderungen ab 1.7.20
Für Beschäftigte, deren Arbeitgeber sich in einem anderen Land befindet als ihr Wohnsitz, wird es einfacher. Diese können seit dem 1.7.2023 von erleichterten Bedingungen für das Home-Office profitieren, ohne dass sich an ihrer Sozialversicherungspflicht etwas ändert.
Wachstumschancengesetz: Verbesserung der Abschreibungsbedingungen vorgesehen
Am 30.8.2023 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetzes beschlossen. Damit beginnt das Gesetzgebungsverfahren, welches voraussichtlich allerdings erst im November oder Dezember dieses Jahres abgeschlossen sein wird. Hinzuweisen ist auf folgende vorgesehene Änderungen, die bereits für aktuelle Investitionsentscheidungen von Bedeutung sind:
Vorsteuer aus Kosten für Betriebsveranstaltungen
Lohnsteuerlich führen Betriebsveranstaltungen – unter bestimmten Bedingungen – für den Arbeitnehmer nicht zu lohnsteuerlichen Folgen, soweit die Kosten 110 € nicht übersteigen (Freibetrag). In Frage stand nun vor dem BFH, ob der die Betriebsveranstaltung ausrichtende Unternehmer aus den insoweit anfallenden Kosten zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Insoweit bestätigt der BFH mit Entscheidung vom 10.5.2023 (Az. V R 16/21), dass
Grundsteuer: Aufkommensneutrale Festlegung der Hebesätze
Ab 2025 wird die Grundsteuer auf Basis der neu festgesetzten Grundsteuerwerte erhoben. Weitgehend abgeschlossen ist die Festsetzung der Grundsteuerwerte als Wertgrundlage. Die tatsächlich zu zahlende Grundsteuer bestimmt sich allerdings erst durch Anwendung des von der einzelnen Kommune festgesetzten Hebesatzes auf diesen Grundsteuerwert. Die Festlegung der ab 2025 geltenden Hebesätze muss noch erfolgen.
Steuerbegünstigung für ausländische Baudenkmäle
Aufwendungen an sowohl selbstgenutzten als auch vermieteten Baudenkmälern werden unter bestimmten Bedingungen steuerlich gefördert. Ob dies auch für Aufwendungen einer im Inland steuerpflichtigen Person an einer im Ausland belegenen Immobilie gilt, ist nicht abschließend geklärt.
Digitale Rentenübersicht seit 30.6.2023 verfügbar
Die digitale Rentenübersicht ist seit dem 30.6.2023 verfügbar. Unter www.rentenuebersicht.de können nun alle Bürger eine Übersicht über ihre persönlichen Altersvorsorgeansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Alterssicherung online abrufen.
Nicht fortlaufende Rechnungsnummern können im Einzelfall eine Schätzungsbefugnis begründen
Mängel in den steuerlichen Aufzeichnungen führen in der Praxis nicht selten zu Hinzuschätzungen durch die Finanzbehörde. Der BFH bestätigt zwar regelmäßig, dass solche Gewinnhinzuschätzungen stets für den Einzelfall zu prüfen und sorgfältig zu begründen sind und einzelne Mängel in den Aufzeichnungen allgemein eine Hinzuschätzung noch nicht rechtfertigen. Das insoweit bestehende Streitpotenzial wird aber durch die erneute Beschäftigung des BFH mit einem solchen Fall unterstrichen.
Kinderbetreuungskosten kann nur der Elternteil geltend machen, in dessen Haushalt das Kind lebt
Abziehbare Sonderausgaben sind zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4 000 € je Kind, für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Stpfl. gehörenden Kindes, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Insoweit können z.B. Kosten für die Betreuung des Kindes in der Kindertagesstätte oder in der Schule steuerlich geltend gemacht werden.
Hans Brunne – Malerei
Mit einer großen Vernissage starten wir am 19. Januar 2023 um 17:30 Uhr in das neue Ausstellungsjahr. Dabei präsentiert mit Hans Brunne ein Solinger Künstler-Urgestein seine Werke in unseren Räumen. Der 1936 geborene Maler zeigt Werke aus seinem nun mehr als 60-jährigen Schaffen und feiert während der laufenden Ausstellung seinen 87. Geburtstag.