Steuernews Kompakt

Warnung vor gefälschten E-Mails

Aktuell sind E-Mails im Umlauf, mit denen Betrüger an persönliche Informationen von Steuerzahlern gelangen wollen. Die Empfänger erhalten von einer falschen E-Mail-Adresse, die vermeintlich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stammt, die Aufforderung, ihre Steuer-Identifikationsnummer unter einem Link einzugeben. Zudem wird auf eine mögliche Rückzahlung hingewiesen.

Schaden aufgrund von Trickbetrug keine außergewöhnliche Belastung

Ein Steuerpflichtiger kann den Schaden, der ihm durch einen Trickbetrug entstanden ist, nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen. Es handelt sich dabei nicht um einen außergewöhnlichen Schaden, sondern um die Verwirklichung eines allgemeinen Lebensrisikos. Außerdem ist die Zahlung an einen Trickbetrüger, der eine vermeintliche Kautionszahlung erschleicht, nicht zwangsläufig.

Rückwirkende Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen verfassungsgemäß

Das Finanzgericht Düsseldorf (FG) hält die zum 1.1.2022 rückwirkend erfolgte Steuerbefreiung für Gewinne aus dem Betrieb kleinerer Photovoltaikanlagen für verfassungsgemäß. Nach Auffassung des Gerichts ist es verfassungsrechtlich unbeachtlich, dass die Rückwirkung der Steuerbefreiung die Geltendmachung von Verlusten aus dem Betrieb kleinerer Photovoltaikanlagen für das Jahr 2022 verhindert.

Doppelte Haushaltsführung bei einem Ein-Personen-Haushalt

Führt der Steuerpflichtige einen Ein-Personen-Haushalt im Obergeschoss des Wohnhauses seiner Eltern, ist es für die steuerliche Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung nicht erforderlich, dass er sich an den Lebensführungskosten des elterlichen Haushalts beteiligt. Eine finanzielle Beteiligung an den Lebensführungskosten wird nur dann verlangt, wenn der Steuerpflichtige seinen Lebensmittelpunkt in einem Mehrpersonenhaushalt hat, weil er z. B. in den elterlichen Haushalt eingegliedert ist.

Steuernews KOMPAKT November – Dezember 2025

  • Vertretung eines ärztlichen Notfalldienstes
  • Doppelte Haushaltsführung bei einem Ein-Personen-Haushalt
  • Entwurf eines Steueränderungsgesetzes                          
  • Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen
  • Soli: Allgemeinverfügung der Finanzverwaltung
  • Schaden aufgrund von Trickbetrug keine agB
  • Warnung vor gefälschten E-Mails

Ela und Emma Schneider – Die Walnuss im Roibusch

Wir freuen uns, die beiden Solinger Künstlerinnen Emma und Ela Schneider im Rahmen von Kunst in der Kanzlei begrüßen zu dürfen. Dabei sind die Beiden keine Unbekannten in der Solinger Kunstszene. Seit 2024 führen Mutter und Tochter die bekannte Gräfrather Galerie Art-Eck. Schon der Titel ihrer Ausstellung „Die Walnuss im Roibusch verweist auf die unterschiedlichen Werkstoffe der Künstlerinnen. Während Ela Schneider sich auf die Arbeit mit Holz spezialisiert hat, nutzt ihre Tochter Teebeutel als Werkstoff. Doch so unterschiedlich die Werkstoffe auch sind, bei beiden steht das Sammeln am Beginn des Schaffensprozesses. So sammelt Ela Schneider Holz und Hölzer in allen Variationen, das kann von einem Baumstamm über Holzabfälle aus der Produktion von Messergriffen bis hin zu einer alten 50er Jahre Musterbuch-Sammlung reichen. Emma Schneider hingegen sammelt alte Teebeutel – zumeist von Schwarztee -, die sie nach Farben und der Intensität der Verfärbung sortiert. So schafft sie sich den idealen Ausgangspunkt für ihre Werke.

Schädliche Verwendung eines Altersvorsorgevertrags

Die Verwendung des Kapitals aus einem Altersvorsorgevertrag vor Beginn der Auszahlungsphase ist nicht begünstigt, wenn mit dem Kapital ein Immobiliendarlehen des Ehegatten getilgt werden soll. Dies gilt auch dann, wenn das Immobiliendarlehen des Ehegatten zur Finanzierung des von beiden Ehegatten genutzten Hauses aufgenommen worden war.