Steuernews Kompakt

Bananensprayer Thomas Baumgärtel – StreetArt

Als wir vor zwanzig Jahren mit der Ausstellungsreihe Kunst in der Kanzlei begonnen haben, konnte niemand ahnen, dass es mal ein solcher Erfolg werden würde. Mit der Ausstellung von Thomas Baumgärtel, erhalten wir nun eine in der Kunstwelt angesehene Auszeichnung. Anfangs noch als Sachbeschädigung geahndet, gilt Baumgärtels Banane mittlerweile seit mehr als 40 Jahre als Auszeichnung für besondere Orte der Kunst. Sie leuchtet Besuchern an den Eingängen von Museen und Galerien auf der ganzen Welt entgegen. Nun ziert sie auch den Eingang unserer Steuerberatungskanzlei in Solingen Gräfrath.

Thomas Baumgärtel gilt als einer der ersten StreetArt-Künstler in Deutschland. Dabei ist StreetArt in seiner klassischen Form mit Schablone und Spraydose nur der Ausgangspunkt seines Schaffens. Denn er lässt sich weder von einer Stilrichtung noch von den Materialien, mit denen er arbeitet, vereinnahmen. Mal werden Baumgärtels Werke als PopArt, mal als DaDa und mal als UrbanArt beschrieben. Mal verwendet er besagte Spraydose und Schablone, dann sind es Pinsel und Farbe und dann wiederum verwendet er die Rückseite von alten Plakatwänden oder Straßenschilder als Malgrund.

Wenn man einem roten Faden in seinen Werken sucht, lässt sich Thomas Baumgärtel vor allem als politischer Künstler beschreiben. Provokation gehört bei ihm zum Konzept. So sprayte Baumgärtel in Lützerath, um gegen die Braunkohle zu demonstrieren oder reiste durch die Ukraine, um Orte des Krieges zu markieren. In diesem Sinne kommt auch das Motto der Ausstellung „Steuern sind Banane“ nicht von ungefähr.

Das Schlüsselerlebnis, das Thomas Baumgärtel auf den Weg zum international anerkannten Künstler führte, war eine spontane Idee. Während seines Zivildienstes 1983 nagelt er in einem Krankenzimmer anstelle der fehlenden Jesus-Figur die Schale einer Banane ans Kruzifix. Die kontroversen Reaktionen, die er damit auslöste, sind bis heute Triebfeder seiner Arbeiten.

Betriebsausgabenabzug bei steuerfreiem Betrieb einer Photovoltaikanlage

Der Betreiber einer Photovoltaikanlage, die seit dem Jahr 2022 steuerfrei betrieben wird, kann im Jahr 2022 noch nachträgliche Betriebsausgaben, die den Zeitraum bis einschließlich 2021 betreffen, geltend machen. Die ab 2022 geltende Steuerfreiheit führt nach aktueller Rechtsprechung nicht dazu, dass Betriebsausgaben, die den Zeitraum bis einschließlich 2021 betreffen, nicht mehr abziehbar sind.

Verlustverrechnungsbeschränkung für Darlehensverluste

Auch für Kapitalanleger bringt das Jahressteuergesetz 2024 (s. o. 1. Beitrag) eine Änderung mit sich, auf die wir Sie an dieser Stelle aufmerksam machen möchten. So wird die Verlustverrechnungsbeschränkung für Darlehensverluste und Verluste aus dem Verkauf wertloser Darlehensforderungen, die bislang 20.000 € betrug und dafür sorgte, dass derartige Verluste nur in Höhe von 20.000 € mit positiven Kapitaleinkünften jährlich verrechnet werden dürfen, aufgehoben.

Erhöhung der sog. Sachbezugswerte für Mahlzeiten

Die Finanzverwaltung hat die sog. Sachbezugswerte, die für verbilligt oder unentgeltlich an Arbeitnehmer abgegebene Mahlzeiten angesetzt werden, ab 1.1.2025 erhöht. Der Sachbezugswert ist maßgeblich für die Ermittlung des lohnsteuerpflichtigen Betrags, der sich aus der Differenz zwischen dem Sachbezugswert und dem vom Arbeitnehmer entrichteten Betrag ergibt.

Michael Röttgerding – Fotografie

Am Freitag, den 14.03.2025 um 18.00 Uhr, starten wir in das 20. Jubiläumsjahr unserer Ausstellungsreihe Kunst in der Kanzlei. Den Auftakt in das Jubiläumsjahr, in dem Euch noch einige spannende Ausstellungen und die ein oder andere Überraschung erwarten, macht der Wülfrather Fotograf Michael Röttgerding. Michael Röttgerding zählt zu den renommierten Fotografen, die sich auf die Fotografie von „Lost Places“ spezialisiert haben. In seinen teilweise großformatigen Bildern spürt er der „Schönheit des Verfalls“ in alten Gebäuden nach.