Steuernews Kompakt

Weitere Erleichterungen zum Nachweis des Corona-Bonus

Das Bundesministerium der Finanzen hat die FAQ „Corona“ (Steuern) aktualisiert. Unter anderem wurden Erleichterungen zum Nachweis des sog. Corona-Bonus von 1 500 € aufgenommen.

Zum Hintergrund: Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 1.3.2020 bis zum 31.3.2022 auf Grund der Corona-Krise an seine Arbeitnehmer in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1 500 €. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.

Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 % ab dem Jahr 2014 verfassungswidrig

Sowohl Steuernachforderungen als auch -erstattung werden nach Ablauf einer Karenzzeit von 15 Monaten (aktuell auf Grund der Corona-Pandemie für 2019 und 2020 verlängerte Frist) zu Lasten wie zu Gunsten des Stpfl. verzinst. Damit sollen Vor-/Nachteile aus der verspäteten Zahlung bzw. Erstattung zwischen Finanzamt und Stpfl. ausgeglichen werden. Der insoweit anzuwendende Zinssatz ist gesetzlich festgeschrieben und beträgt 6 % p.a.

Frohe Weihnachten

Liebe Mandanten,

ein sehr ungewöhnliches Jahr neigt sich dem Ende zu. Ein neuartiges Virus hat Einzug in unser aller Leben gehalten und es in weiten Teilen auf den Kopf gestellt. Zu den Sorgen um die Gesundheit und dem Leid vieler Menschen aufgrund der Isolation kamen oft wirtschaftliche Schwierigkeiten, die der Staat zumindest versucht, abzufedern. Rund um Coronabeihilfen, Kurzarbeit etc. hat die Corona-Pandemie damit auch für uns sowie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neue Herausforderungen mit sich gebracht. Für deren Einsatz in dieser besonderen Situation sind wir sehr dankbar.