Erbschaftsteuer: Steuerbefreiung für Familienheim
Kinder können eine von ihren Eltern bewohnte Immobilie (sog. Familienheim) steuerfrei erben,
- soweit der Erblasser darin bis zum Erbfall eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat oder bei der er aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert war,
- diese beim Erwerber unverzüglich zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt ist und
- soweit die Wohnfläche der Wohnung 200 qm nicht übersteigt.