Steuernews Kompakt

Gesetzlicher Mindestlohn steigt zum 1.1.2024 auf 12,41 € und Anhebung der Minijobgrenze

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1.1.2024 auf 12,41 € pro Stunde. Das hat auch Auswirkungen auf die Geringfügigkeitsgrenze (Minijob) und den Übergangsbereich:

  • Auf Grund der dynamischen Bindung der Geringfügigkeitsgrenze an den Mindestlohn erhöht sich ab dem 1.1.2024 die Geringfügigkeitsgrenze auf 538 €.
  • Entsprechend verändert sich auch die maximal zulässige Überschreitung der Minijobgrenze. Seit Oktober 2022 darf die Minijobgrenze innerhalb eines Zeitjahres nur noch in bis zu zwei Kalendermonaten überschritten werden. Minijobber dürfen in einem Kalendermonat maximal das Doppelte der Minijobgrenze verdienen. Ab 2024 sind dies dann 1 076 €. Auf das ganze Jahr gesehen ist es erlaubt, in begründeten Ausnahmefällen maximal das 14-fache der Minijobgrenze zu verdienen, so dass diese maximal 7 532 € im Jahr (aktuell: 7 280 €) verdienen dürfen.
  • Der Übergangsbereich geht ab 1.1.2024 von 538,01 € bis 2 000 €.

Steuertermine Januar 2025

10. Januar, Freitag              Lohnsteuer 12/24

10. Januar, Freitag              Lohnsteuer 2024 Jahreszahler

 10. Januar, Freitag               Umsatzsteuervorausz. 12/24 o. Dauerfristverl.

10. Januar, Freitag                  Umsatzsteuervorausz. 11/24 m. Dauerfristverl.

10. Januar, Freitag                  Umsatzsteuer IV/24 o. Dauerfristverl. 

29. Januar, Mittwoch              Beiträge Sozialversicherung 01/25 

Steuertermine Februar 2024

10. Februar, Montag               Lohnsteuer 01/25 

10. Februar, Montag               Umsatzsteuervorausz. 01/25 o. Dauerfristverl.

10. Februar, Montag               Umsatzsteuervorausz. 12/24 mit Dauerfristverl.

10. Februar, Montag               Umsatzsteuersondervorausz. b. Dauerfristverl. 

10. Februar, Montag               Umsatzsteuer IV/24 m. Dauerfristverl.

15. Feburar, Samstag*           Grundsteuer 01/25** 

26. Februar, Mittwoch            Beiträge Sozialversicherung 02/25 

* Fällt eine Frist auf einen Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich diese auf den darauffolgenden Werktag.

** Grundsteuer: Grundsätzlich vierteljährlich. Die Gemeinde kann jedoch verlangen, dass Beträge bis einschließlich 15 € Reserviert:    . auf einmal am 15.08. und Beträge bis einschließlich 30 € je zur Hälfte am 15.02.und 15.08. zu zahlen sind. 

Steuertermine März 2025

10. März, Montag                   Einkommenst.-/Körperschaftsteuervorausz.I/25

10. März, Montag                   Lohnsteuer 02/25 

10. März, Montag                   Umsatzsteuer 01/25 m. Dauerfristverl.

10. März, Montag                   Umsatzsteuer 02/25 o. Dauerfristverl. 

27. März, Donnerstag             Beiträge Sozialversicherung 03/25 

Steuertermine April 2025

10. April, Donnerstag              Lohnsteuer I/25 

10. April, Donnerstag              Lohnsteuer 03/25 

10. April, Donnerstag              Umsatzsteuer 03/25 o. Dauerfristverl.

10. April, Donnerstag              Umsatzsteuer 02/25 m. Dauerfristverl.

10. April, Donnerstag              Umsatzsteuer I/25 o. Dauerfristverl.

28. April, Montag                    Beiträge Sozialversicherung 04/25

Steuertermine Mai 2025

10. Mai, Samstag*                  Lohnsteuer 04/25

10. Mai, Samstag*                  Umsatzsteuer 04/25 o. Dauerfristverl.

10. Mai, Samstag*                  Umsatzsteuer 03/25 m. Dauerfristverl.

10. Mai, Samstag*                  Umsatzsteuer I/25 m. Dauerfristverl.

15. Mai, Mittwoch                   Grundsteuer 02/25** 

27. Mai, Dienstag                    Beiträge Sozialversicherung 05/25 

* Fällt eine Frist auf einen Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich diese auf den darauffolgenden Werktag.

** Grundsteuer: Grundsätzlich vierteljährlich. Die Gemeinde kann jedoch verlangen, dass Beträge bis einschließlich 15 € Reserviert:    . auf einmal am 15.08. und Beträge bis einschließlich 30 € je zur Hälfte am 15.02.und 15.08. zu zahlen sind. 

Steuertermine Juni 2025

10. Juni, Dienstag               Einkommenst.-/Körperschaftsteuervorausz.II/25

10. Juni, Dienstag               Lohnsteuer 05/25 

10. Juni, Dienstag               Umsatzsteuer 05/25 o. Dauerfristverl. 

10. Juni, Dienstag               Umsatzsteuer 04/25 m. Dauerfristverl.

29. Juli, Dienstag                 Beiträge Sozialversicherung 06/25

Steuertermine Juli 2025

10. Juli, Donnerstag               Lohnsteuer II/25

10. Juli, Donnerstag               Lohnsteuer 06/25

10. Juli, Donnerstag               Umsatzsteuer 05/25 m. Dauerfristverl.

10. Juli, Donnerstag               Umsatzsteuer 06/25 o. Dauerfristverl.

10. Juli, Donnerstag               Umsatzsteuer II/25 o. Dauerfristverl. 

29. Juli, Dienstag                    Beiträge Sozialversicherung 07/25 

Steuertermine August 2025

10. August, Sonntag*             Lohnsteuer 07/25 

10. August, Sonntag*             Umsatzsteuer 06/25 m. Dauerfristverl.

10. August, Sonntag*             Umsatzsteuer 07/25 o. Dauerfristverl.

10. August, Sonntag*             Umsatzsteuer II/25 mit Dauerfristverlängerung

15. August, Freitag               Grundsteuer 03/25**

27. August, Mittwoch             Beiträge Sozialversicherung 08/25 

31. August, Samstag               Einkommensteuererklärung 2023* 

* Fällt eine Frist auf einen Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich diese auf den darauffolgenden Werktag.

** Grundsteuer: Grundsätzlich vierteljährlich. Die Gemeinde kann jedoch verlangen, dass Beträge bis einschließlich 15 € auf einmal am 15.08. und Beträge bis einschließlich 30 € je zur Hälfte am 15.02.und 15.08. zu zahlen sind.

Steuertermine September 2025

10. September, Mittwoch               Einkommenst.-/Körperschaftsteuervorausz.III/25

10. September, Mittwoch               Lohnsteuer 08/25 

10. September, Mittwoch               Umsatzsteuer 08/25 o. Dauerfristverl. 

10. September, Mittwoch               Umsatzsteuer 07/25 m. Dauerfristverl.

26. September, Freitag                   Beiträge Sozialversicherung 09/25