Bund und Länder haben sich auf eine Anhebung der Höchstgrenzen der Mitgliedsbeiträge sowie der Aufnahmegebühren gemeinnütziger Vereine geeinigt.
Kategorie: kommun. / gemeinnütz. Einrichtungen
Umsatzsteuer bei Kuchenverkauf an Schulen
Die Finanzverwaltungen mehrerer Bundesländer haben sich zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Kuchenverkaufs an Schulen und Kindertagesstätten geäußert. Danach ist der Kuchenverkauf, der im Rahmen von Schulfesten durch Schülergruppen, Elternbeiräte oder aufgrund einer Elterninitiative erfolgt, nicht umsatzsteuerpflichtig. Dies gilt auch beim Verkauf von Pizza oder beim Verkauf von Eintrittskarten für schulische Veranstaltungen.