Führen die gestiegenen Energiekosten zu einer Minderung des voraussichtlichen Gewinns im Jahr 2022, so bietet sich eine Anpassung der Steuervorauszahlungen an, um die Liquidität zu schonen. Insoweit muss auf Basis einer aktuellen BWA und einer Hochrechnung bis zum Jahresende eine Prognose des voraussichtlichen Gewinns erfolgen und diese dem Finanzamt übermittelt werden, um auf dieser Basis die Steuervorauszahlungen anzupassen. Ggf. werden auch bereits gezahlte Vorauszahlungen wieder erstattet, wenn sich nach der Prognose ein geringeres Vorauszahlungssoll ergibt.
Allerdings kann bei einem solchen Anpassungsantrag nicht isoliert die Belastung durch die gestiegenen Energiekosten angesetzt werden, sondern auch alle anderen positiven wie negativen Entwicklungen müssen in diese Ergebnisprognose einfließen.