Zweites Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien
Das Bundeskabinett hat das Zweite Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Vorgesehen sind insbesondere Erhöhungen beim Kindergeld, bei den Kinderfreibeträgen und beim Grundfreibetrag:
aktuell | Ab 2021 | |
Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer | 9 408 € | 9 696 €
und ab 2022: 9 984 € |
Kindergeld | ||
1. und 2. Kind | 204 € | 219 € |
3. Kind | 210 € | 225 € |
jedes weitere Kind | 235 € | 250 € |
Kinderfreibetrag (je Elternteil) | 2 586 € | 2 730 € |
Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (je Elternteil) | 1 320 € | 1 464 € |
Hinweis:
Die Änderungen beim Steuertarif werden automatisch beim Lohnsteuerabzug ab Januar 2021 berücksichtigt.