Steuernews Kompakt

Renato Santarossa – Glaskunst

Renato Santarossa – Licht, Schatten, Transparenz – Glaskunst

Ab dem 9. Mai 2019 zeigen wir die Ausstellung „Licht, Schatten, Transparenz“ des international renommierten Glaskünstlers Renato Santarossa in unseren Kanzleiräumen. Der in Bozen geborene Künstler schafft mit seiner Kunst etwas, das eigentlich unmöglich ist. Er macht Licht sichtbar, oder wie der Künstler es beschreibt: Er malt mit  Licht.  Dabei ist Glas der einzige Werkstoff, der dies ermöglicht. Denn Licht, das wir im Alltag allenfalls als Helligkeit wahrnehmen, bleibt doch für uns wenig greif- und sichtbar.

Julius Busch – Bilderwelten

Julius Buschs Bilderwelten – Bedeutungsbatterien

Mit Julius Buschs Bilderwelten erwartet die Besucher eine nicht ganz alltägliche Ausstellung in unseren Kanzleiräumen. Denn Kunst ist für den gebürtigen Hitdorfer Busch der Gestaltungsprozess, der den Aberwitz an den Tag bringt. So finden sich Papp- und Holzkästchen mit Fotografien und Texten, in denen vom „Achselhaar auf Dampferfahrt“ oder den „Milchmädchen des Schenkelklopfens“ zu lesen ist. „Ich will Menschen mitreißen. Ich bin die Wildsau, die den Erkenntnistrüffeln hinterherjagt. So sind die Bildtitel als mentale Knallbonbons aufzufassen“, beschreibt der Künstler seine Bild-Text-Kombinationen.

Boris v Reibnitz – Skulpturen und Zeichnungen

Boris v. Reibnitz – Skulpturen und Zeichnungen

Schon im Eingangsbereich wartet die Ausstellung von Boris von Reibnitz mit dem Titel „Vorhandensein und Abwesenheit von Farbe“ mit dem ersten echten Hingucker auf. Eigens für unsere Ausstellung hat der in Solingen lebende und arbeitende Künstler eine große Zeichnung für das Treppenhaus entwickelt. Im Hinauf- und Hinabgehen des Models findet sich dabei auch eines der entscheidenden Themen von Boris v. Reibnitz wieder: Bewegung.

Bernd Lademacher – Papierkunst

Bernd Lademacher – Die Kunst in der Welt der Arbeit

Mit „Die Kunst in der Welt der Arbeit“ von Bernd Lademacher zeigen wir eine Ausstellung, die passender in den Kanzleiräumen kaum sein könnte. Nicht nur was den Titel betrifft, sondern auch was den Werkstoff angeht. Denn die Kunstwerke des Wuppertalers Bernd Lademacher bestehen aus Papier, das in allen seinen Formen bedruckt und unbedruckt auch im Büroalltag eine vorherrschende Rolle spielt.

Julian Kirschey – Malerei

Julian Kirschey – Bodyless

Natürlich sind wir ein wenig traurig, dass wir die Ausstellung nicht wie gewohnt in unseren Kanzleiräumen eröffnen können. Gleichzeitig freuen wir uns, dass wir mit der virtuellen Ausstellung „Bodyless“ von Julian Kirschey einem jungen Solinger Nachwuchskünstler auf diesem Weg die Chance geben können, sich einem größeren Publikum vorzustellen. Denn die Bilder des erst 18jährigen Julian Kirschey haben uns sehr überzeugt und wir sind sicher, dass er in Zukunft noch von sich reden machen wird.

Bestätigung durch den BFH: Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen bei Mietern

Die Einkommensteuer ermäßigt sich

  • für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder für haushaltsnahe Dienstleistungen auf Antrag um 20 %, höchstens 4 000 € pro Jahr der Aufwendungen des Stpfl.
  • Daneben ermäßigt sich auf Antrag die Einkommensteuer für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen um 20 % der Aufwendungen des Stpfl., höchstens jedoch um 1 200 € pro Jahr.

Der BFH stellt nun mit Entscheidung vom 20.4.2023 (Az. VI R 24/20) klar, dass

FinVerw nimmt ausführlich Stellung zur Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen

Ende vergangenen Jahres wurde gesetzlich eine Steuerbefreiung bei der Einkommensteuer für bestimmte Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) eingeführt. Diese ist rückwirkend ab Beginn des Jahres 2022 in Kraft getreten und soll insbesondere private Betreiber von PV-Anlagen auf dem selbstgenutzten Einfamilienhaus oder einem Vermietungsobjekt von steuerlichen Pflichten entbinden und damit bürokratische Hürden bei der Errichtung einer solchen Anlage beseitigen.

Unterliegen Beiträge an ein in der Coronazeit geschlossenes Fitnessstudio doch nicht der Umsatzsteuer?

Erneut war über einen Fall zu entscheiden, der in ähnlicher Form in der Praxis vielfach aufgetreten ist. Der Urteilsfall, über den das FG Hamburg zu entscheiden hatte, lag wie folgt: Streitig war, ob es sich bei den Mitgliedsbeiträgen für ein Fitnessstudio während der Corona-Schließzeit um umsatzsteuerbare Leistungen handelt. Der Stpfl. betreibt ein Fitnessstudio, das in der Zeit vom 17.3.2020 bis zum 17.5.2020 auf Grund der Corona-Maßnahmen schließen musste. Während dieser Zeit zahlten viele Mitglieder ihre Beiträge weiter.

Leistungen im Rahmen eines Sponsoringvertrags: regelmäßig keine Hinzurechnung bei der Gewerbesteuer

Im Rahmen des Sportsponsoring (und auch z.B. bei Kultursponsoring) nutzt der Sponsor vielfach die Öffentlichkeitswirkung einer Veranstaltung, um Werbung für sein Unternehmen zu machen. Dies betrifft z.B. Bandenwerbung im Sportstadion, Trikotwerbung oder Werbung am Stadiongebäude. Solche Sponsoringaufwendungen führen grds. zu abzugsfähigen Betriebsausgaben.