Eine Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung einer Ferienwohnung kann angenommen werden, wenn die Ferienwohnung ausschließlich an Feriengäste vermietet bzw. für die Vermietung an Feriengäste bereitgehalten wird und wenn die Vermietungszeit für die Ferienwohnung die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen nicht erheblich unterschreitet. Eine Unterschreitung von 25 % ist nicht erheblich. Bei der Überprüfung der 25 %-Grenze ist auf einen zusammenhängenden Zeitraum von drei bis fünf Jahren abzustellen.
Jahr: 2026
Keine Sonderabschreibung bei Abriss und Neubau eines vermieteten Einfamilienhauses
Die Sonderabschreibung für vermietete Neubauten wird nicht gewährt, wenn ein vermietetes Einfamilienhaus abgerissen und ein neues Einfamilienhaus errichtet wird, welches ebenfalls vermietet wird. Die Regelung über die Sonderabschreibung setzt nämlich voraus, dass der Bestand an Wohnungen auf dem Grundstück vermehrt wird. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden und damit ein Urteil der ersten Instanz höchstrichterlich bestätigt.
Rechengrößen der Sozialversicherung 2026
Die neuen Rechengrößen der Sozialversicherung wurden beschlossen. Damit gelten im Jahr 2026 folgende Werte:
Arbeitslohn bei Teilnahme am „Firmenfitness-Programm“
Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (OFD) hat sich in einer sog. Kurzinformation zur lohnsteuerlichen Behandlung der Teilnahme des Arbeitnehmers an einem „Firmenfitness-Programm“ des Arbeitgebers geäußert.
Erhöhung des Mindestlohns und der Minijob-Grenze
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt ab dem 1.1.2026 13,90 € brutto/Stunde (vormals 12,82 € brutto/Stunde). Mit der Erhöhung hat die Bundesregierung eine entsprechende Empfehlung der sog. Mindestlohnkommission umgesetzt. Damit verbunden ist auch eine Erhöhung der Minijob-Grenze von 556 €/Monat auf 603 €/Monat. Die Jahresverdienstgrenze liegt bei 7.236 €.
Rechtswidrigkeit einer Hinzuschätzung aufgrund der sog. Richtsatzsammlung
Ist die Kassenbuchführung in einem bargeldintensiven Betrieb – wie z. B. einer Diskothek – fehlerhaft, ist das Finanzamt dem Grunde nach zu einer Hinzuschätzung berechtigt. Die Schätzung darf jedoch nicht ohne Weiteres auf die sog. Richtsatzsammlung der Finanzverwaltung gestützt werden, weil die Richtsatzsammlung Mängel aufweist. Vorrangig ist vielmehr eine Schätzung aufgrund eines inneren Betriebsvergleichs, d. h. aufgrund einer Nachkalkulation.
Steuernews KOMPAKT Januar- Februar 2026
- Rechtswidrigkeit einer Hinzuschätzung aufgrund der sog. Richtsatzsammlung
- Erhöhung des Mindestlohns und der Minijob-Grenze
- Arbeitslohn bei Teilnahme am „Firmenfitness-Programm“
- Rechengrößen der Sozialversicherung 2026
- Anerkennung von Verlusten aus der Vermietung einer Ferienwohnung
- Keine Sonderabschreibung bei Abriss und Neubau eines vermieteten Einfamilienhauses
Dirk Balke – Die Erschaffung der Winkekatze

Mit dem bekannten Solinger Künstler Dirk Balke starten wir bei „Kunst in der Kanzlei“ in das Ausstellungsjahr 2026. Dirk Balkec, der ehemalige Galerist der Gräfrather Galerie Art Eck, ist als Künstler weit über die Solinger Kunstszene hinaus bekannt. Für die Reihe Kunst in der Kanzlei haben wir schon in der Vergangeheit häufig bei der Auswahl von Künstlern mit ihm zusammen-gearbeitet. Wir freuen uns riesig, dass Dirk Balke nun auch seine eigenen Werke in unserer Kanzlei austellt.