Steuernews Kompakt

Julius Busch – Bilderwelten

Julius Buschs Bilderwelten – Bedeutungsbatterien

Mit Julius Buschs Bilderwelten erwartet die Besucher eine nicht ganz alltägliche Ausstellung in unseren Kanzleiräumen. Denn Kunst ist für den gebürtigen Hitdorfer Busch der Gestaltungsprozess, der den Aberwitz an den Tag bringt. So finden sich Papp- und Holzkästchen mit Fotografien und Texten, in denen vom „Achselhaar auf Dampferfahrt“ oder den „Milchmädchen des Schenkelklopfens“ zu lesen ist. „Ich will Menschen mitreißen. Ich bin die Wildsau, die den Erkenntnistrüffeln hinterherjagt. So sind die Bildtitel als mentale Knallbonbons aufzufassen“, beschreibt der Künstler seine Bild-Text-Kombinationen.

Boris v Reibnitz – Skulpturen und Zeichnungen

Boris v. Reibnitz – Skulpturen und Zeichnungen

Schon im Eingangsbereich wartet die Ausstellung von Boris von Reibnitz mit dem Titel „Vorhandensein und Abwesenheit von Farbe“ mit dem ersten echten Hingucker auf. Eigens für unsere Ausstellung hat der in Solingen lebende und arbeitende Künstler eine große Zeichnung für das Treppenhaus entwickelt. Im Hinauf- und Hinabgehen des Models findet sich dabei auch eines der entscheidenden Themen von Boris v. Reibnitz wieder: Bewegung.

Bernd Lademacher – Papierkunst

Bernd Lademacher – Die Kunst in der Welt der Arbeit

Mit „Die Kunst in der Welt der Arbeit“ von Bernd Lademacher zeigen wir eine Ausstellung, die passender in den Kanzleiräumen kaum sein könnte. Nicht nur was den Titel betrifft, sondern auch was den Werkstoff angeht. Denn die Kunstwerke des Wuppertalers Bernd Lademacher bestehen aus Papier, das in allen seinen Formen bedruckt und unbedruckt auch im Büroalltag eine vorherrschende Rolle spielt.

Julian Kirschey – Malerei

Julian Kirschey – Bodyless

Natürlich sind wir ein wenig traurig, dass wir die Ausstellung nicht wie gewohnt in unseren Kanzleiräumen eröffnen können. Gleichzeitig freuen wir uns, dass wir mit der virtuellen Ausstellung „Bodyless“ von Julian Kirschey einem jungen Solinger Nachwuchskünstler auf diesem Weg die Chance geben können, sich einem größeren Publikum vorzustellen. Denn die Bilder des erst 18jährigen Julian Kirschey haben uns sehr überzeugt und wir sind sicher, dass er in Zukunft noch von sich reden machen wird.

Bestätigung durch den BFH: Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen bei Mietern

Die Einkommensteuer ermäßigt sich

  • für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder für haushaltsnahe Dienstleistungen auf Antrag um 20 %, höchstens 4 000 € pro Jahr der Aufwendungen des Stpfl.
  • Daneben ermäßigt sich auf Antrag die Einkommensteuer für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen um 20 % der Aufwendungen des Stpfl., höchstens jedoch um 1 200 € pro Jahr.

Der BFH stellt nun mit Entscheidung vom 20.4.2023 (Az. VI R 24/20) klar, dass

BFH hat gegen die Höhe der Säumniszuschläge bei einem strukturellen Niedrigzinsniveau keine verfassungsrechtlichen Bedenken

Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags entrichtet, so ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 % des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags zu entrichten. Teilweise werden diese vergleichsweise hohen Säumniszuschläge in Anbetracht des lange Zeit sehr niedrigen Zinsniveaus für verfassungsrechtlich zweifelhaft angesehen.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird ab 1.1.2023 Standard

Ab Januar rufen Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erkrankter Mitarbeiter grundsätzlich elektronisch bei deren Krankenkasse ab (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – eAU). Bislang war dies im Rahmen eines Pilotprojektes möglich. Die Arzt- und Zahnarztpraxen sowie die Krankenhäuser übermitteln die Arbeitsunfähigkeitszeiten an die Krankenkassen. Dies gilt auch für Minijobber, wobei auch bei diesen deren Krankenkasse die Daten bereithält und nicht die Minijob-Zentrale.

Erbschaft-/Schenkungsteuer: Deutlich steigende Immobilienbewertung

In Erbschaft-/Schenkungsteuerfällen ist im Grundsatz vorgesehen, dass übertragene Immobilien mit einem Wert angesetzt werden, der dem Marktwert nahekommt. Dies ist bislang vielfach aber nicht gewährleistet, da aktuelle Bewertungsparameter, die die örtlichen Gutachterausschüsse ermitteln sollen, oftmals nicht in der gesetzlich geforderten Form vorliegen. Dies betrifft insbesondere den Liegenschaftszins, der maßgeblich die Bewertung von vermieteten Mehrfamilienhäusern bestimmt.

Minderung des Gewinns durch gestiegene Energiekosten: Anpassung der Vorauszahlungen

Führen die gestiegenen Energiekosten zu einer Minderung des voraussichtlichen Gewinns im Jahr 2022, so bietet sich eine Anpassung der Steuervorauszahlungen an, um die Liquidität zu schonen. Insoweit muss auf Basis einer aktuellen BWA und einer Hochrechnung bis zum Jahresende eine Prognose des voraussichtlichen Gewinns erfolgen und diese dem Finanzamt übermittelt werden, um auf dieser Basis die Steuervorauszahlungen anzupassen. Ggf. werden auch bereits gezahlte Vorauszahlungen wieder erstattet, wenn sich nach der Prognose ein geringeres Vorauszahlungssoll ergibt.

Allerdings kann bei einem solchen Anpassungsantrag nicht isoliert die Belastung durch die gestiegenen Energiekosten angesetzt werden, sondern auch alle anderen positiven wie negativen Entwicklungen müssen in diese Ergebnisprognose einfließen.