Steuernews Kompakt

Grundstücks-GbR: Handlungsbedarf auf Grund des Inkrafttretens des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts zum 1.1.2024

Das zum 1.1.2024 in Kraft tretende Gesetz zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts (MoPeG) sieht vor, dass ein Gesellschaftsregister geschaffen wird, in das sich Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) eintragen lassen können. Im Gesellschaftsregister werden folgende Angaben erfasst:

Überprüfung und ggf. Anpassung der Steuervorauszahl

Ist aktuell mit einem Rückgang des Ergebnisses zu rechnen, so sollte geprüft werden, ob eine Anpassung der Steuervorauszahlungen angezeigt ist. Die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen ist stets zu prüfen, da dies ein einfaches und effektives Instrument zur Schonung der Liquidität ist. Aktuell ist eine Anpassung der Steuervorauszahlungen noch in folgendem Rahmen möglich (längere Fristen bei überwiegend Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft):

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Restaurationsleistungen läuft nach derzeitigem Stand am 31.12.2023 aus

Seit der Corona-Zeit gilt für Restaurations- und Verpflegungsleistungen (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %. Nach derzeitigem Gesetzesstand läuft diese Regelung mit dem 31.12.2023 aus, so dass dann auf diese Leistungen wieder der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 % zur Anwendung kommt.

Gesetzlicher Mindestlohn steigt zum 1.1.2024 auf 12,41 € und Anhebung der Minijobgrenze

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1.1.2024 auf 12,41 € pro Stunde. Das hat auch Auswirkungen auf die Geringfügigkeitsgrenze (Minijob) und den Übergangsbereich:

  • Auf Grund der dynamischen Bindung der Geringfügigkeitsgrenze an den Mindestlohn erhöht sich ab dem 1.1.2024 die Geringfügigkeitsgrenze auf 538 €.
  • Entsprechend verändert sich auch die maximal zulässige Überschreitung der Minijobgrenze. Seit Oktober 2022 darf die Minijobgrenze innerhalb eines Zeitjahres nur noch in bis zu zwei Kalendermonaten überschritten werden. Minijobber dürfen in einem Kalendermonat maximal das Doppelte der Minijobgrenze verdienen. Ab 2024 sind dies dann 1 076 €. Auf das ganze Jahr gesehen ist es erlaubt, in begründeten Ausnahmefällen maximal das 14-fache der Minijobgrenze zu verdienen, so dass diese maximal 7 532 € im Jahr (aktuell: 7 280 €) verdienen dürfen.
  • Der Übergangsbereich geht ab 1.1.2024 von 538,01 € bis 2 000 €.

Steuertermine Januar 2026

12. Januar, Montag                                 Lohnsteuer 12/25

12. Januar, Montag                                 Lohnsteuer IV/25

12. Januar, Montag                                 Lohnsteuer 2025 Jahreszahler

12. Januar, Montag                                 Umsatzsteuer-VZ 12/25 o. Dauerfristverl.

12. Januar, Montag                                 Umsatzsteuer-VZ 11/25 m. Dauerfristverl.

12. Januar, Montag                                 Umsatzsteuer-VZ IV/25 o. Dauerfristverl. 

28. Januar, Mittwoch                              Beiträge Sozialversicherung 01/26

Steuertermine Februar 2026

10. Februar, Dienstag                            Lohnsteuer 01/26

10. Februar, Dienstag                            Umsatzsteuer-VZ 01/26 o. Dauerfristverl.

10. Februar, Dienstag                            Umsatzsteuer-VZ 12/25 m. Dauerfristverl.

10. Februar, Dienstag                            Umsatzsteuer-VZ IV/25 m. Dauerfristverl.

10. Februar, Dienstag                            Umsatzsteuersondervorauszahlung 

16. Februar, Montag                             Grundsteuer I/26

16. Februar, Montag                             Gewerbesteuer-VZ I/26

25. Februar, Mittwoch                           Beiträge Sozialversicherung 02/26 

Steuertermine März 2026

10. März, Dienstag                                  Einkommensteuer-VZ I/26

10. März, Dienstag                                  Körperschaftssteuer-VZ I/26

10. März, Dienstag                                  Lohnsteuer 02/26 

10. März, Dienstag                                  Umsatzsteuer-VZ 02/26 o. Dauerfristverl.

10. März, Dienstag                                  Umsatzsteuer-VZ 01/26 m. Dauerfristverl. 

27. März, Freitag                                     Beiträge Sozialversicherung 03/26

Steuertermine April 2026

10. April, Freitag                                     Lohnsteuer 03/26

10. April, Freitag                                     Lohnsteuer I/26

10. April, Freitag                                     Umsatzsteuer-VZ 03/26 o. Dauerfristverl.

10. April, Freitag                                     Umsatzsteuer-VZ 02/26 m. Dauerfristverl.

10. April, Freitag                                     Umsatzsteuer-VZ I/26 o. Dauerfristverl.

28. April, Dienstag                                 Beiträge Sozialversicherung 04/26

30. April, Donnerstag                            Abgabe Steuererklärung 2024

Steuertermine Mai 2026

11. Mai, Montag                                      Lohnsteuer 04/26

11. Mai, Montag                                      Umsatzsteuer-VZ 04/26 o. Dauerfristverl.

11. Mai, Montag                                      Umsatzsteuer-VZ 03/26 m. Dauerfristverl.

11. Mai, Montag                                      Umsatzsteuer-VZ I/26 m. Dauerfristverl.

15. Mai, Freitag                                       Grundsteuer II/26

15. Mai, Freitag                                       Gewerbesteuer-VZ II/26

27. Mai, Mittwoch                                   Beiträge Sozialversicherung 06/26 

Steuertermine Juni 2026

10. Juni, Mittwoch                               Einkommensteuer-VZ II/26

10. Juni, Mittwoch                               Körperschaftsteuer-VZ II/26

10. Juni, Mittwoch                               Lohnsteuer 05/26 

10. Juni, Mittwoch                               Umsatzsteuer-VZ 05/26 o. Dauerfristverl. 

10. Juni, Mittwoch                               Umsatzsteuer-VZ 04/26 m. Dauerfristverl.

10. Juni, Mittwoch                               Beiträge Sozialversicherung 06/26