Der Ansatz einer doppelten Haushaltsführung geht regelmäßig mit einem materiell bedeutsamen Werbungskostenabzug einher. Im Hinblick auf die vermehrte Home-Office-Tätigkeit und teilweise gar Home-Office-Pflicht in 2020 und teilweise auch in 2021 ist zu beobachten, dass die Finanzämter sehr genau prüfen, ob die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung im steuerlichen Sinne gegeben sind.
Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen, können als Werbungskosten abgezogen oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden.