Steuernews Kompakt

Überprüfung und ggf. Anpassung der Steuervorauszahl

Ist aktuell mit einem Rückgang des Ergebnisses zu rechnen, so sollte geprüft werden, ob eine Anpassung der Steuervorauszahlungen angezeigt ist. Die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen ist stets zu prüfen, da dies ein einfaches und effektives Instrument zur Schonung der Liquidität ist. Aktuell ist eine Anpassung der Steuervorauszahlungen noch in folgendem Rahmen möglich (längere Fristen bei überwiegend Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft):

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Restaurationsleistungen läuft nach derzeitigem Stand am 31.12.2023 aus

Seit der Corona-Zeit gilt für Restaurations- und Verpflegungsleistungen (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %. Nach derzeitigem Gesetzesstand läuft diese Regelung mit dem 31.12.2023 aus, so dass dann auf diese Leistungen wieder der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 % zur Anwendung kommt.

Gesetzlicher Mindestlohn steigt zum 1.1.2024 auf 12,41 € und Anhebung der Minijobgrenze

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1.1.2024 auf 12,41 € pro Stunde. Das hat auch Auswirkungen auf die Geringfügigkeitsgrenze (Minijob) und den Übergangsbereich:

  • Auf Grund der dynamischen Bindung der Geringfügigkeitsgrenze an den Mindestlohn erhöht sich ab dem 1.1.2024 die Geringfügigkeitsgrenze auf 538 €.
  • Entsprechend verändert sich auch die maximal zulässige Überschreitung der Minijobgrenze. Seit Oktober 2022 darf die Minijobgrenze innerhalb eines Zeitjahres nur noch in bis zu zwei Kalendermonaten überschritten werden. Minijobber dürfen in einem Kalendermonat maximal das Doppelte der Minijobgrenze verdienen. Ab 2024 sind dies dann 1 076 €. Auf das ganze Jahr gesehen ist es erlaubt, in begründeten Ausnahmefällen maximal das 14-fache der Minijobgrenze zu verdienen, so dass diese maximal 7 532 € im Jahr (aktuell: 7 280 €) verdienen dürfen.
  • Der Übergangsbereich geht ab 1.1.2024 von 538,01 € bis 2 000 €.

Steuertermine Juli 2024

10. Juli, Mittwoch                               Lohnsteuer II/24

10. Juli, Mittwoch                               Lohnsteuer 06/24

10. Juli, Mittwoch                               Umsatzsteuer 05/24 m. Dauerfristverl.

10. Juli, Mittwoch                               Umsatzsteuer 06/24 o. Dauerfristverl.

10. Juli, Mittwoch                               Umsatzsteuer II/24 o. Dauerfristverl.

29. Juli, Montag                                 Beiträge Sozialversicherung 07/24

Steuertermine August 2024

12. August, Montag                           Lohnsteuer 07/24

12. August, Montag                           Umsatzsteuer 06/24 m. Dauerfristverl.

12. August, Montag                           Umsatzsteuer 07/24 o. Dauerfristverl.

12. August, Montag                           Umsatzsteuer II/24 m. Dauerfristverl.

15. August, Donnerstag                     Grundsteuer 03/24**

31. August, Samstag                          Einkommensteuererklärung 2023*

* Fällt eine Frist auf einen Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich diese auf den darauffolgenden Werktag.

** Grundsteuer: Grundsätzlich vierteljährlich. Die Gemeinde kann jedoch verlangen, dass Beträge bis einschließlich 15 € auf einmal am 15.08. und Beträge bis einschließlich 30 € je zur Hälfte am 15.02.und 15.08. zu zahlen sind.

Steuertermine September 2024

10. September, Mittwoch                  Einkommenst.-/Körperschaftsteuervorausz. III/24

10. September, Mittwoch                  Lohnsteuer 08/24

10. September, Mittwoch                  Umsatzsteuer 08/24 o. Dauerfristverl.

10. September, Mittwoch                  Umsatzsteuer 07/24 m. Dauerfristverl.

26. September, Donnerstag               Beiträge Sozialversicherung 09/24

Steuertermine Oktober 2024

10. Oktober, Donnerstag                   Lohnsteuer III/24       

10. Oktober, Donnerstag                   Lohnsteuer 09/24

10. Oktober, Donnerstag                   Umsatzsteuer 08/24 m. Dauerfristverl.

10. Oktober, Donnerstag                   Umsatzsteuer 09/24 o. Dauerfristverl.

10. Oktober, Donnerstag                   Umsatzsteuer III/24 o. Dauerfristverl.

28. Oktober, Montag                         Beiträge Sozialversicherung 10/24

Steuertermine November 2024

11. November, Montag                     Lohnsteuer III/24

11. November, Montag                     Lohnsteuer 09/24

11. November, Montag                     Umsatzsteuer 08/24 m. Dauerfristverl.

11. November, Montag                     Umsatzsteuer 09/24 o. Dauerfristverl.

11. November, Montag                     Umsatzsteuer III/24 o. Dauerfristverl.

15. November, Freitag                       Grundsteuer 04/2024**

27. November, Mittwoch                   Beiträge Sozialversicherung 10/24

** Grundsteuer: Grundsätzlich vierteljährlich. Die Gemeinde kann jedoch verlangen, dass Beträge bis einschließlich 15 € auf einmal am 15.08. und Beträge bis einschließlich 30 € je zur Hälfte am 15.02.und 15.08. zu zahlen sind.

Steuertermine Dezember 2024

10. Dezember, Dienstag                    Einkommenst.-/Körperschaftsteuervorausz. IV/24

10. Dezember, Dienstag                    Lohnsteuer 11/24

10. Dezember, Dienstag                    Umsatzsteuer 10/24 m. Dauerfristverl.

10. Dezember, Dienstag                    Umsatzsteuer 11/24 o. Dauerfristverl.

23. Dezember, Montag                      Beiträge Sozialversicherung 12/24

Häusliches Arbeitszimmer und Home-Office-Pauschale – FinVerw zur Neuregelung ab 1.1.2023

Die Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer wurden mit Wirkung ab 2023 grundlegend geändert und die Home-Office-Pauschale zeitlich entfristet und betragsmäßig deutlich ausgeweitet. Von besonderer Bedeutung ist das Nebeneinander der beiden Regelungen. In der Praxis ist der Anwendungsbereich beider Regelungen sorgfältig abzugrenzen. Andererseits dürften nunmehr sehr viele Stpfl. entweder von der Arbeitszimmerregelung oder der Home-Office-Pauschale profitieren. Ab 2023 gelten die folgenden Grundsätze: