Für Unternehmen:
Nach langem Hin und Her wurde das sog. Wachstumschancengesetz Ende März 2024 verkündet. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Änderungen, die Unternehmer betreffen, für Sie zusammengefasst:
Nach langem Hin und Her wurde das sog. Wachstumschancengesetz Ende März 2024 verkündet. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Änderungen, die Unternehmer betreffen, für Sie zusammengefasst:
Bund und Länder haben sich auf eine Anhebung der Höchstgrenzen der Mitgliedsbeiträge sowie der Aufnahmegebühren gemeinnütziger Vereine geeinigt.
Ein steuerpflichtiger Spekulationsgewinn aus dem Verkauf einer Immobilie entfällt nicht deshalb, weil die Immobilie der Mutter oder Schwiegermutter des Steuerpflichtigen unentgeltlich überlassen worden ist. Die unentgeltliche Überlassung stellt keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken dar, bei der nach dem Gesetz ein Spekulationsgewinn nicht versteuert werden müsste.
Die Finanzverwaltungen mehrerer Bundesländer haben sich zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Kuchenverkaufs an Schulen und Kindertagesstätten geäußert. Danach ist der Kuchenverkauf, der im Rahmen von Schulfesten durch Schülergruppen, Elternbeiräte oder aufgrund einer Elterninitiative erfolgt, nicht umsatzsteuerpflichtig. Dies gilt auch beim Verkauf von Pizza oder beim Verkauf von Eintrittskarten für schulische Veranstaltungen.
Ein Influencer, der im Internet einen Mode- und Lifestyleblog betreibt, kann seine Kosten für den Erwerb von Handtaschen, Kleidung und Kosmetik nicht absetzen. Denn hierbei handelt es sich um Kosten der privaten Lebensführung.
Mietet ein Unternehmer VIP-Logen in einer Veranstaltungshalle an, die Konzerte und Sportveranstaltungen anbietet, und lädt er Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer ein, führt dies bei den Eingeladenen zu steuerpflichtigen Einkünften, sodass der Unternehmer beantragen kann, die Steuer für die eingeladenen Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer im Wege der sog. Pauschalsteuer von 30 % zu übernehmen. Ist im Logenpreis keine Bewirtung enthalten, kann der Logenpreis im Wege der Schätzung auf den Wert der Eintrittskarte, für den die Pauschalsteuer anfällt, und auf den Anteil der Werbung, für den bei Geschäftsfreunden keine Pauschalsteuer anfällt, aufgeteilt werden.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) wendet die gesetzliche Regelung, nach der eine überhöht oder zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden muss, nicht an, wenn es um eine Rechnung an einen Endverbraucher geht. Denn ein Endverbraucher ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, sodass das Steueraufkommen durch die fehlerhafte Rechnung nicht gefährdet wird.
Der Gesetzgeber hat die bestehenden Grunderwerbsteuerbefreiungen bei Grundstücksübertragungen zwischen Personengesellschaften und ihren Gesellschaftern für den Zeitraum bis zum 31.12.2026 verlängert. Ohne diese Verlängerung hätte ein Auslaufen der Befreiungen am 31.12.2023 gedroht, weil die grunderwerbsteuerlichen Befreiungen eine sog. Gesamthand verlangen, die es aufgrund der zivilrechtlichen Reform der Personengesellschaften seit dem 1.1.2024 nicht mehr gibt.