Ist die Kassenbuchführung in einem bargeldintensiven Betrieb – wie z. B. einer Diskothek – fehlerhaft, ist das Finanzamt dem Grunde nach zu einer Hinzuschätzung berechtigt. Die Schätzung darf jedoch nicht ohne Weiteres auf die sog. Richtsatzsammlung der Finanzverwaltung gestützt werden, weil die Richtsatzsammlung Mängel aufweist. Vorrangig ist vielmehr eine Schätzung aufgrund eines inneren Betriebsvergleichs, d. h. aufgrund einer Nachkalkulation.
Kategorie: Termine und Aktuelles
Steuernews KOMPAKT Januar- Februar 2026
- Rechtswidrigkeit einer Hinzuschätzung aufgrund der sog. Richtsatzsammlung
- Erhöhung des Mindestlohns und der Minijob-Grenze
- Arbeitslohn bei Teilnahme am „Firmenfitness-Programm“
- Rechengrößen der Sozialversicherung 2026
- Anerkennung von Verlusten aus der Vermietung einer Ferienwohnung
- Keine Sonderabschreibung bei Abriss und Neubau eines vermieteten Einfamilienhauses
Warnung vor gefälschten E-Mails
Aktuell sind E-Mails im Umlauf, mit denen Betrüger an persönliche Informationen von Steuerzahlern gelangen wollen. Die Empfänger erhalten von einer falschen E-Mail-Adresse, die vermeintlich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stammt, die Aufforderung, ihre Steuer-Identifikationsnummer unter einem Link einzugeben. Zudem wird auf eine mögliche Rückzahlung hingewiesen.
Schaden aufgrund von Trickbetrug keine außergewöhnliche Belastung
Ein Steuerpflichtiger kann den Schaden, der ihm durch einen Trickbetrug entstanden ist, nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen. Es handelt sich dabei nicht um einen außergewöhnlichen Schaden, sondern um die Verwirklichung eines allgemeinen Lebensrisikos. Außerdem ist die Zahlung an einen Trickbetrüger, der eine vermeintliche Kautionszahlung erschleicht, nicht zwangsläufig.
Solidaritätszuschlag Allgemeinverfügung der Finanzverwaltung
Die obersten Finanzbehörden der Länder weisen in einer Allgemeinverfügung alle noch anhängigen Einsprüche gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlags für Veranlagungszeiträume vor 2020 zurück, soweit in den Einsprüchen die Verfassungswidrigkeit des Soli geltend gemacht wird.
Rückwirkende Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen verfassungsgemäß
Das Finanzgericht Düsseldorf (FG) hält die zum 1.1.2022 rückwirkend erfolgte Steuerbefreiung für Gewinne aus dem Betrieb kleinerer Photovoltaikanlagen für verfassungsgemäß. Nach Auffassung des Gerichts ist es verfassungsrechtlich unbeachtlich, dass die Rückwirkung der Steuerbefreiung die Geltendmachung von Verlusten aus dem Betrieb kleinerer Photovoltaikanlagen für das Jahr 2022 verhindert.
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes
Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 vorgelegt. Das Gesetz sieht unterschiedliche steuerrechtliche Maßnahmen vor, wie beispielsweise die Anhebung der Entfernungspauschale sowie die Reduzierung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie.
Doppelte Haushaltsführung bei einem Ein-Personen-Haushalt
Führt der Steuerpflichtige einen Ein-Personen-Haushalt im Obergeschoss des Wohnhauses seiner Eltern, ist es für die steuerliche Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung nicht erforderlich, dass er sich an den Lebensführungskosten des elterlichen Haushalts beteiligt. Eine finanzielle Beteiligung an den Lebensführungskosten wird nur dann verlangt, wenn der Steuerpflichtige seinen Lebensmittelpunkt in einem Mehrpersonenhaushalt hat, weil er z. B. in den elterlichen Haushalt eingegliedert ist.
Umsatzsteuer bei Vertretung eines ärztlichen Notfalldienstes
Übernimmt ein Arzt im Wege der Vertretung einen ärztlichen Notfalldienst, so ist das Entgelt, das der Arzt für seine Vertretung bekommt, als ärztliche Heilbehandlung umsatzsteuerfrei. Auch das Entgelt, das er im Fall der Behandlung eines Notfallpatienten für seine Heilbehandlung berechnet, ist umsatzsteuerfrei.
Steuernews KOMPAKT November – Dezember 2025
- Vertretung eines ärztlichen Notfalldienstes
- Doppelte Haushaltsführung bei einem Ein-Personen-Haushalt
- Entwurf eines Steueränderungsgesetzes
- Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen
- Soli: Allgemeinverfügung der Finanzverwaltung
- Schaden aufgrund von Trickbetrug keine agB
- Warnung vor gefälschten E-Mails