Steuernews Kompakt

Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem – keine Steuerermäßigung bei der Einkommensteuer

In zwei weitgehend inhaltsgleichen Entscheidungen (v. 15.2.2023, Az. VI R 7/21 und v. 23.3.2023, Az. VI R 8/21) hat der BFH entschieden, dass für ein Hausnotrufsystem, das im Notfall lediglich den Kontakt zu einer 24-Stunden-Servicezentrale herstellt, die soweit erforderlich Dritte verständigt, die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Einkommensteuer nicht in Anspruch genommen werden kann.

Inflationsausgleichsprämie – weitere Hinweise der Finanzverwaltung

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern eine Inflationsausgleichsprämie (IAP) bis zu einem Betrag von 3 000 € in dem Zeitraum vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 steuer- und sozialabgabenfrei gewähren. Insoweit muss es sich zwingend um eine Leistung handeln, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.

Job-Ticket/Deutschlandticket

Das seit 1.5.2023 gültige Deutschlandticket („49 €-Ticket“) zur unbegrenzten deutschlandweiten Nutzung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) sowie der Verkehrsmittel des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) gibt für Arbeitgeber Anlass zu der Überlegung, ob dieses den Arbeitnehmern verbilligt als Corporate Benefit zur Verfügung gestellt werden soll. Insbesondere können die Konditionen des Deutschland-Job-Tickets in Anspruch genommen werden, nach denen sich der Abgabepreis um 5 % reduziert, wenn der Arbeitgeber einen Mindestzuschuss von 25 % auf den Ausgabepreis gewährt.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Aufnahme eines volljährigen Flüchtlings unschädlich

Alleinstehenden steht bei der Einkommensteuer ein Entlastungsbetrag zu, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht. Schädlich ist allerdings, wenn eine Haushaltsgemeinschaft mit einer volljährigen Person besteht (außer für diese steht ein Kinderfreibetrag/Kindergeld zu).

Ansatz pauschaler Betriebsausgaben bei bestimmten freiberuflichen Tätigkeiten

Die steuerlichen Einkünfte sind im Grundsatz anhand einer Gewinnermittlung zu ermitteln. Dabei können Betriebsausgaben nur insoweit angesetzt werden, als diese tatsächlich angefallen und nachgewiesen werden. Bei bestimmten freiberuflichen Tätigkeiten lässt die FinVerw aus Vereinfachungsgründen den Ansatz pauschaler Betriebsausgaben zu. Diese Pauschalsätze sind nun ab 2023 angehoben worden:

Bei einer Holding-GmbH & Co. KG anfallende Kosten ggf. steuerlich nur teilweise abzugsfähig

Vereinnahmt eine gewerbliche Personengesellschaft mit natürlichen Personen als Gesellschafter Gewinnausschüttungen aus der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, so sind diese zu 40 % steuerfrei gestellt. Dies geschieht mit dem Ziel, eine mehrfache ungemilderte Belastung sowohl auf Ebene der Kapitalgesellschaft (dort mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) als auch bei den Gesellschaftern der Personengesellschaft mit Einkommensteuer zu vermeiden.

BFH hat gegen die Höhe der Säumniszuschläge bei einem strukturellen Niedrigzinsniveau keine verfassungsrechtlichen Bedenken

Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags entrichtet, so ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 % des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags zu entrichten. Teilweise werden diese vergleichsweise hohen Säumniszuschläge in Anbetracht des lange Zeit sehr niedrigen Zinsniveaus für verfassungsrechtlich zweifelhaft angesehen.

Kurzarbeitergeld: Korrekturen nach Abschlussprüfung und Sozialversicherungsentgelte

Kurzarbeitergeld wird zunächst von der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen einer vorläufigen Entscheidung gewährt. Nach Ende des Kurzarbeitergeldbezugs werden die abgerechneten Bezugszeiträume abschließend geprüft. Aktuell finden insbesondere die Abschlussprüfungen für die in den Zeiten der Corona-Pandemie gewährten Kurzarbeitergelder statt.