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Geplante Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau vorerst gestoppt


Geplante Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau vorerst gestoppt

Von der Bundesregierung ist die Einführung einer Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau vorgesehen. Dieses Gesetzgebungsverfahren ist allerdings nun vorerst gestoppt worden. Der Bundesrat hat am 14.12.2018 kurzfristig den Gesetzesbeschluss des Bundestages zu Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau von der Tagesordnung abgesetzt. Das Gesetzgebungsverfahren ist damit nicht beendet. Theoretisch kann der Gesetzesbeschluss auf Antrag eines Landes oder der Bundesregierung auf eine der nächsten Tagesordnungen des Bundesrates gesetzt werden. Das Gesetz benötigt die Zustimmung des Bundesrates, um in Kraft zu treten.

Hinweis:

Somit ist aktuell sehr fraglich, ob die vorgesehene Sonderabschreibung kommen wird und wenn ja, welche Bedingungen hieran geknüpft werden. Der Bundesrat hatte am 19.10.2018 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung genommen und dabei vor allem eine fehlende Begrenzung der Miethöhe bemängelt. Außerdem hatte der Bundesrat kritisiert, dass die Begrenzung der abschreibungsfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten auf 3 000 €/qm Wohnfläche allein nicht ausreicht, um neue Wohnungen im bezahlbaren Mietsegment zu schaffen.