Wertverluste durch Ausfall von Kapitalanlagen steuerlich geltend machen
Der Bundesfinanzhof hatte klargestellt, dass Verluste aus dem Verfall von Optionen o.Ä. und ebenso der insolvenzbedingte Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen geltend gemacht werden können. Dieser Rechtsprechung wollte der Gesetzgeber mit einer gesetzlichen Einschränkung begegnen. Nach aktuellem Stand des Gesetzgebungsverfahrens wird dies nun nicht mehr weiterverfolgt.